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CAP140365_Technikforum_1_2014

09Technikforum Zustimmung im Einzelfall Regeln und Normen Bauordnungsrechtliches Instrument für individuelle WDVS-Oberflächen – Von Hardy Rüdiger Nachweis der Brauchbarkeit von WDVS wird daraus resultierend seit 1997 durch all- gemeine bauaufsichtliche Zulassungen ge- führt. Verwendbarkeit im Sinne der Landesbauordnung Die von Bauprodukten einzuhaltenden Nor- men und Vorschriften sind in der durch das Baurechtliche Situation für Wärmedämm-Verbundsysteme Die Regelungskompetenz zum öffentlichen Bauordnungsrecht obliegt den Bundesländern und erfolgt im Wesentlichen in den Landes- bauordnungen. Das Bauordnungsrecht befasst sich mit den baulich-technischen Anforde- rungen an Bauvorhaben und regelt die Ab- wehr von Gefahren, die von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher An- lagen ausgehen. Anforderungen zum Ver- wendbarkeits- oder Brauchbarkeitsnachweis von Bauprodukten ergeben sich aus den For- mulierungen der Landesbauordnungen. Regelungen für WDVS Bereits seit den 1950er Jahren werden WDVS entwickelt und verarbeitet. Erste bau- aufsichtliche Regelungen für deren Einsatz bestehen seit 1980 für kunstharzbeschichte- te WDV-Systeme bzw. seit 1984 für WDVS mit Mineralfaser-Dämmplatten. Die Einfüh- rung europäischer Regelungen zur Beseiti- gung von Handelshemmnissen auf dem eu- ropäischen Binnenmarkt, derzeit umgesetzt durch die Bauproduktenverordnung, führte zum Wegfall nationaler Rechtsgrundlagen für die Erteilung von Prüfzeichen. Der nach Muster- bzw. Landesbauordnung geforderte Mit ihrer sehenswerten Kombination von schneeweißem Putz mit grünem Glasmosaik sorgt die Fassade in Lud- wigshafen nachhaltig für öffentliches Interesse. Zur Applikation des Glasmosaiks auf dem Wärmedämm-Verbund- system bedurfte es einer bauaufsichtlichen Zustimmung. > > Der immer größer werdende Anspruch und Bedarf an Individualität und Einzigartigkeit von Bauteiloberflächen an Fassaden und Wärmedämm-Verbund- systemen (WDVS) ist heute in zunehmendem Maße festzustellen. Die individuelle Oberflächengestaltung von WDVS mit verschiedenen bisher nicht geregelten Belägen wie z.B. Naturstein oder Glasmosaik – in der Regel in Teilbereichen einer Fassadenoberfläche – kommt dabei heute am häufigsten vor. Aber nicht nur die Umsetzung individueller Bedürfnisse, auch der Einsatz innovativer Bauprodukte bedarf oftmals einer bauordnungsrechtlich individuellen Regelung. Das bauordnungsrechtliche Instrument der Umsetzung objektspezifischer, bisher nicht geregelter WDV-Systemaufbauten wird im Sinne der Landesbau- ordnungen als Zustimmung im Einzelfall bezeichnet.

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