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Technikforum 1 2016

EPS im Fokus Aktuell > Neue verbindlich eingeführte Brandschutzmaßnahmen bei Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) mit EPS-Dämmstoff – Von Hardy Rüdiger einer von außerhalb des Gebäudes und in unmittelbarer Nähe zur Fassade wirkenden Brandbeanspruchung. Sie sind gegenüber den bekannten Maßnahmen unabhängig von der Dämmstoffdicke auszuführen. Die neuen zusätzlich konstruktiven Brandschutzmaßnahmen sind nicht für alle schwerentflammbaren WDVS auf Basis EPS-Dämmstoff identisch. In Abhängigkeit des Untergrundes, der Dämmstoffdicke und der WDVS-Oberfläche ergeben sich verschie- dene Anforderungen zur Ausführung. Bei der Planung und Ausführung eines WDVS sind die systemspezifischen Anforderun- gen an die zusätzlich konstruktiven Brand- schutzmaßnahmen der zugrundeliegenden WDVS-Zulassung zu entnehmen. Die nach- folgenden Ausführungen beziehen sich auf „WDVS mit Putzschicht“ und auf „WDVS mit Hartbekleidungen“. Für WDVS eines abweichenden Zulassungsgegenstands oder höherer Dämmstoffdicke sind die notwendi- gen Maßnahmen der jeweiligen WDVS-Zu- lassung zu beachten. WDVS mit Putzschicht auf massiv mineralischen Untergründen Bei schwerentflammbaren WDVS mit bis zu 300 mm dicken EPS-Dämmplatten und Putzschicht müssen zu den bekannten kon- struktiven Brandschutzmaßnahmen mindes- tens drei zusätzliche Brandriegel angeordnet werden. In der Planung oder zu Beginn der WDVS-Maßnahme sind der Sockelbereich und die Unterkante des WDVS festzulegen. Darauf folgend müssen die Lage und der maximal zulässige Abstand der folgenden Brandriegel abgeglichen werden. Der erste Brandriegel ist an der Unter- kante des WDVS bzw. maximal 0,9 m über Geländeoberkante (GOK) oder genutzten angrenzenden horizontalen Gebäudeteilen auszurichten. Hierbei empfiehlt es sich, den Brandriegel oberhalb eines Spritzwasser- bereichs von mindestens ca. 0,3 m auszu- richten. Bei Gebäuden in Hanglage ist der Brandriegel unter Berücksichtigung vorge- nannter maximaler Abstände dem Gelände- verlauf folgend anzubringen. Der zweite Brandriegel ist in Höhe der Decke des ersten Geschosses über GOK oder genutzten angrenzenden horizontalen Gebäudeteilen einzubauen. Ein maximaler Abstand zum darunterliegenden Brandriegel von 3,0 m muss dabei eingehalten werden. Bei größeren Abständen sind zusätzliche Brandriegel sinnvoll anzuordnen. Der dritte Brandriegel ist in Höhe der Decke des dritten Geschosses über GOK oder genutzten angrenzenden horizontalen Gebäudeteilen anzuordnen. Ein maximaler Achsabstand von nicht mehr als 8,0 m zum darunterliegenden Brandriegel ist einzuhal- ten. Bei größeren Abständen sind zusätzliche Brandriegel notwendig. Oberhalb des dritten Brandriegels sind die bekannten zusätzlich konstruktiven Brandschutzmaßnahmen wie z. B. Einzelmaßnahme oder Brandriegel aus- zuführen. Beim Anschluss des WDVS an brennba- re Bauprodukte (z. B. Sparrendächer) ist ein Abschlussbrandriegel in der Dämmebene an- zuordnen. Der maximale Abstand zwischen Bereits im Jahr 2015 wurde vielfach über die bevorstehenden Änderungen der WDVS-Zulassungen in der Bran- che informiert und diskutiert. Zum 01.01.2016 wurden die betreffenden WDVS-Zulassungen nun verbindlich durch das Deutsche Institut für Bau- technik geändert. D ie Anforderungen an WDVS im Hin- blick auf das Brandverhalten im Sys- tem werden durch die Muster- bzw. Landesbauordnungen definiert. Zudem sind die zusätzlichen Bestimmungen für Sonder- bauten zu beachten. Das zur Anwendung vorgesehene WDVS ist in der Planungsphase mit dem bauordnungsrechtlichen und gebäu- despezifischen Schutzziel an der Gebäudeau- ßenwand abzugleichen, und die notwendi- gen konstruktiven Brandschutzmaßnahmen sind festzulegen. In der Ausführung schwerentflammbarer WDVS auf Basis EPS-Dämmstoff sind zu- sätzlich konstruktive Brandschutzmaßnah- men umzusetzen. Neben den bekannten Maßnahmen in der Ausführung schwerent- flammbarer WDVS mit Dämmstoffdicken > 100 mm müssen seit dem 01.01.2016 zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung des Brandverhaltens verbindlich umgesetzt werden. Die zusätzlich konstruktiven Maß- nahmen verbessern das WDVS gegenüber Übersicht der konstruktiven Brandschutzmaßnahmen im Sockelbrandszenario 10 Fassadendämmung

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