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Technikforum 1 2016

Abschlussbrandriegel und brennbaren Bau- produkten darf 1,0 m betragen. Zum derzeitigen Stand der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen müssen die zusätzlichen Brandriegel aus nichtbrennba- ren Mineralwolle-Lamellenstreifen sein und eine Mindesthöhe von 0,2 m aufweisen. Die zusätzlichen Brandriegel sind mit mi- neralischen Klebe- und Armierungsmassen vollflächig anzukleben. Zusätzlich sind die Brandriegel mit bauaufsichtlich zugelasse- nen WDVS-Dübeln mit Stahlspreizelement und mindestens 60 mm Dübeltellerdurch- messer zu dübeln. Die maximalen Rand- und Zwischenabstände der Dübel sind im Bild unten links dargestellt. Eine zusätzliche Dübelung des Abschlussbrandriegels ist nur notwendig, wenn diese zur Aufnahme der Lasten aus Winddruck/Windsog benötigt wird. Das applizierte WDVS muss mindes- tens bis zur Höhe des dritten Brandriegels eine Mindestdicke des Putzsystems von 4,0 mm aufweisen (bei klinkerartigen Putzform- teilen mindestens 4,0 mm Unterputzdicke). An Gebäudeinnenecken sind zusätzliche Eckwinkel aus Glasfasergewebe mit einem Flächengewicht von 280 g/m² und einer Reißfestigkeit > 2,3 kN/5 cm anzuordnen. Das Flächengewicht des Bewehrungsgewe- bes muss mindestens 150 g/m² aufweisen. Höhenangaben im Sockelbrandszenario Prinzipskizze der Dübelung des Brandriegels Schematische Darstellung der Anordnung des Abschlussbrandriegels Ausbildung der Innenecke im Sockelbrandszenario > 11 technik forum

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