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Corona-Soforthilfen in Deutschland
Schnell zum passenden Programm navigieren – mit der Caparol Fördermittel-Suche
Die globale Ausbreitung des Coronavirus stellt die deutsche Wirtschaft vor große Herausforderungen. Bund, Länder, Kommunen, Behörden, Verbände sowie viele weitere Organisationen unterstützen Unternehmen in der Corona-Krise mit individuellen Förderprogrammen.
Mit der Caparol Fördermittel-Suche gelangen Sie mit nur wenigen Klicks zu den in Ihrem Bundesland initiierten Förderprogrammen.
Hinweis: Fast täglich werden neue Corona-Hilfsmaßnahmen verabschiedet, zudem gibt es immer wieder Aktualisierungen bestehender Programme. Wir haben Ihnen unseren unentgeltlichen Service sorgfältig und mit großem Engagement zusammengestellt, dennoch können wir verständlicherweise keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen sowie für die Funktionalität der Verlinkungen übernehmen.
Kurzarbeitergeld
Eine schwierige wirtschaftliche Entwicklung oder auch ein unabwendbares Ereignis, z. B. behördlich veranlasste Maßnahmen wegen des Corona-Virus, kann Kurzarbeit in Betrieben notwendig machen. Mit Kurzarbeitergeld (KUG) können die daraus folgenden Entgeltausfälle in Teilen ausgeglichen werden.
- Anspruch auf KUG besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben
- Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden pauschal zu 50 Prozent oder 100 Prozent erstattet.
- Der Bezug von KUG ist bis zu 12 Monate möglich.
- Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf KUG
- In Betrieben, in denen Vereinbarungen zur Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet
Förderart: Kurzarbeitergeld
Fördergeber: Bundesagentur für Arbeit
Grundsicherung
Durch die Corona-Krise haben viele Menschen ihre wirtschaftliche Existenz verloren oder sie verdienen nicht mehr genug, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine Sozialleistung, mit der der grundlegende Lebensunterhalt gedeckt werden soll. Sie steht sowohl (ehemaligen) Beschäftigten wie auch Selbstständigen offen. Im Zuge der Corona-Krise wurden die Voraussetzungen für diese Leistung vereinfacht.
- Regelbedarf zur Existenzsicherung: aktuell 446 Euro pro Monat
- Kinder erhalten je nach Alter einen Regelbedarf von 283 bis 373 Euro
- Die Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizkosten) können übernommen werden
Förderart: Grundsicherung
Fördergeber: Bundesagentur für Arbeit
Stundung von Steuerzahlungen
Wenn Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in diesem Jahr fällige Steuerzahlungen nicht leisten können, sollen diese Zahlungen auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden. Den Antrag können Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 bei ihrem Finanzamt stellen. Diese Maßnahme betrifft die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer.
- Der Zeitpunkt der Steuerzahlung kann hinausgeschoben werden.
Förderart: Stundung
Fördergeber: Bundesministerium der Finanzen
Anpassung von Vorauszahlungen
Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler können außerdem die Höhe ihrer Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer anpassen lassen. Gleiches gilt für den Messbetrag für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen. Hierfür können sie bei ihrem Finanzamt einen Antrag stellen. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden als vor der Corona-Pandemie erwartet, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Bereits für 2020 geleistete Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer können zudem auf Antrag erstattet werden. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.
- Die Höhe von Steuervorauszahlungen kann angepasst werden.
Förderart: Vorauszahlungsanpassung
Fördergeber: Bundesministerium der Finanzen
KfW-Unternehmerkredit
Um u. a. in Zeiten der Corona-Krise die Liquidität zu verbessern und laufende Kosten zu decken, können Unternehmen einen KfW-Kredit erhalten. Mit dem KfW-Unternehmerkredit werden Unternehmen sowie Freiberufler gefördert, die seit mindestens 5 Jahren am Markt aktiv sind. Der Kredit wird bei der jeweiligen Bank oder Sparkasse beantragt.
- Bis zu 100 Mio. Euro Kreditbetrag
- Bis zu 90 % Risikoübernahme
Förderart: Kredit
Fördergeber: Kreditanstalt für Wiederaufbau
ERP-Gründerkredit – Universell
Um u. a. in Zeiten der Corona-Krise die Liquidität zu verbessern und laufende Kosten zu decken, können Unternehmen einen KfW-Kredit erhalten. Mit dem ERP-Gründerkredit – Universell werden Existenzgründer und Unternehmensnachfolger, Freiberufler und Unternehmen gefördert. Der Kredit wird bei der jeweiligen Bank oder Sparkasse beantragt.
- Kredite in 2 Varianten
- Bis zu 90 % Risikoübernahme
Förderart: Kredit
Fördergeber: Kreditanstalt für Wiederaufbau
Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung
Um u. a. in Zeiten der Corona-Krise die Liquidität zu verbessern und laufende Kosten zu decken, können Unternehmen einen KfW-Kredit erhalten. Die KfW beteiligt sich an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel von mittelständischen und großen Unternehmen. Der Kredit wird bei der jeweiligen Bank oder Sparkasse beantragt.
- Für Anschaffungen und laufende Kosten
- Kredit ab 25 Mio. Euro im Rahmen eines Bankenkonsortiums
- Bis zu 80 % des Bankenrisikos übernimmt die KfW
Förderart: Kredit
Fördergeber: Kreditanstalt für Wiederaufbau
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
Wer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld. Das Gleiche gilt für Personen, die als Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige abgesondert wurden oder werden, bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen können. Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.
- Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. Für die ersten sechs Wochen wird sie in Höhe des Verdienstausfalls gewährt. Vom Beginn der siebenten Woche an wird sie in Höhe des Krankengeldes nach § 47 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewährt, soweit der Verdienstausfall die für die gesetzliche Krankenversicherungspflicht maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt.
- Als Verdienstausfall gilt das Arbeitsentgelt (§ 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch), das dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit nach Abzug der Steuern und der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung oder entsprechenden Aufwendungen zur sozialen Sicherung in angemessenem Umfang zusteht (Netto-Arbeitsentgelt). Der Betrag erhöht sich um das Kurzarbeitergeld und um das Zuschuss-Wintergeld, auf das der Arbeitnehmer Anspruch hätte, wenn er nicht aus den in Absatz 1 genannten Gründen an der Arbeitsleistung verhindert wäre.
- Bei einer Existenzgefährdung können den Entschädigungsberechtigten die während der Verdienstausfallzeiten entstehenden Mehraufwendungen auf Antrag in angemessenem Umfang von der zuständigen Behörde erstattet werden. Selbständige, deren Betrieb oder Praxis während der Dauer einer Maßnahme nach Absatz 1 ruht, erhalten neben der Entschädigung nach den Absätzen 2 und 3 auf Antrag von der zuständigen Behörde Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang.
Förderart: Entschädigung
Fördergeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Mikromezzaninfonds Deutschland
Zu geringes Eigenkapital ist für sehr kleine Unternehmen und Unternehmensgründerinnen und -gründer oft ein Hindernis beim Zugang zu Kreditfinanzierungen. Um solchen Unternehmen bessere Finanzierungschancen zu eröffnen und ihre Risikotragfähigkeit zu erhöhen, wurde der Mikromezzaninfonds mit einem Volumen von 228 Millionen Euro aufgelegt, der aus Mitteln des ERP-Sondervermögens (European Recovery Program) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) refinanziert ist.
- Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von 10 Jahren
- Für Zielgruppen-Unternehmen liegt die maximale Beteiligungshöhe bei 150.000 Euro, wobei die anfängliche Förderung auf 75.000 Euro begrenzt ist
- Die Tilgung erfolgt ab dem 7. Jahr in 3 gleichhohen Jahresraten
Förderart: Stille Beteiligung
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Sozialfonds
Die Sozialfonds der VG WORT GmbH gewährt satzungsgemäß Beihilfen für in Not geratene Wortautoren, Verleger oder ihre Hinterbliebenen. Sie unterstützt Personen, die bedürftig im Sinne des Steuerrechts sind. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke (§§ 51 ff. AO). Die Finanzierung des Sozialfonds erfolgt satzungsgemäß (§ 10 der Satzung der VG WORT) aus allen Einnahmebereichen der VG WORT.
- Folgende Leistungen können gewährt werden:\nEinmalige Zuwendungen\nMonatliche (laufende) Zuwendungen\nSonstige finanzielle Zuwendungen\nDarlehen, die auch unter Verzicht auf eine Verzinsung gewährt werden können jeweils unter Berücksichtigung des § 53 AO.
Förderart: Beihilfe
Fördergeber: Verwertungsgesellschaft WORT
Unterstützung freiberuflicher Museumswissenschaftler
Die EvSK fördert Restaurierungen von kunsthistorisch relevanten Exponaten, Ausstellungen, Bestandskataloge und Werkverzeichnisse. Hier sind in den Museen und Sammlungen häufig selbständige Wissenschaftler und Restauratoren tätig. Geeignet sind Projekte von kleineren Restaurierungsarbeiten oder abgrenzbare Teilaufträge an kunsthistorisch relevanten Objekten in Museumseigentum, Zuarbeiten oder Schlusssteinfinanzierungen für Bestandskataloge, Werkverzeichnisse oder Ausstellungskataloge, die an Selbständige vergeben werden. Antragsberechtigt sind öffentliche Museen und Sammlungen.
- Je nach Projekt zwischen 2.000 und 25.000 Euro
Förderart: Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Fördergeber: Ernst von Siemens Kunststiftung
Liquiditätskredit
Kredit für Freiberufler und gewerbliche Unternehmen mit max. 500 Mitarbeitenden für die Bewältigung vorübergehender Liquiditätsengpässe.
- Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. Euro\nLaufzeit: 4, 5, 6, 8 oder 10 Jahre (tilgungsfrei 0 bis 2 oder 4 Jahre endfällig)
Förderart: Kredit
Fördergeber: L-Bank
Gründungsfinanzierung
Für Gründungen und junge Unternehmen, die maximal 5 Jahre am Markt tätig sind, auch für den kurzfristigen Liquiditätsbedarf.
- Kredithöhe: 5.000 bis 5 Mio. Euro
- Laufzeit: 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahre
Förderart: Kredit
Fördergeber: L-Bank
Wachstumsfinanzierung
Für etablierte Unternehmen, die mindestens 5 Jahre am Markt tätig sind, auch für den kurzfristigen Liquiditätsbedarf.
- Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. Euro
- Laufzeit: 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahre
Förderart: Kredit
Fördergeber: L-Bank
Weiterbildungsfinanzierung 4.0
Zur beruflichen Weiterqualifizierung von Mitarbeitenden zur
Anpassung an neue Betriebs- oder Digitalisierungsprozesse. Für Weiterbildungs-/ Umschulungsmaßnahmen und auch zur Vermeidung von Kurzarbeit.
- Kredithöhe: in der Regel 20.000 Euro pro zu qualifizierendem Beschäftigten
- Laufzeit: 3 oder 5 Jahre
Förderart: Kredit
Fördergeber: L-Bank
Landwirtschaft – Liquiditätssicherung
Für Unternehmen in der landwirtschaftlichen Primärproduktion
(Landwirtschaft, Gartenbau, Obstbau, Weinbau) zur Überbrückung außergewöhnlicher Belastungen. Bei Ergebnisrückgängen von mindestens 30 % im betroffenen Betriebszweig.
- Kredithöhe: 5.000 bis 10 Mio. Euro
- Kreditlaufzeit: 6 oder 10 Jahre
Förderart: Kredit
Fördergeber: L-Bank
Bürgschaftsprogramm
Wenn eine Hausbank aufgrund fehlender Sicherheiten nicht in der Lage ist, einem betroffenen Unternehmen einen Kredit zur zeitlichen Überbrückung zu gewähren, kann die L-Bank bis zu 80 Prozent des Risikos abnehmen.
- Bürgschaften über 2,5 Mio. bis 5 Mio. Euro
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: L-Bank
Universalkredit
Die LfA hilft Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise mit dem Universalkredit. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresumsatz bis einschließlich 500 Millionen Euro und Angehörige der Freien Berufe.
- Kredithöhe: 25.000 bis 10 Mio. Euro
- Laufzeit: ab 3 Jahre bis 20 Jahre (tilgungsfrei 1 bis 2 Jahre bzw. 15 Jahre endfällig)
Förderart: Kredit
Fördergeber: LfA Förderbank Bayern
Akutkredit
Der Akutkredit dient zur Finanzierung von Unternehmen in Liquiditäts- und Rentabilitätsschwierigkeiten bei Vorliegen eines tragfähigen Gesamtkonsolidierungskonzepts. Förderfähig sind Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigeit, Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten sowie Investitionen zur Anpassung an geänderte Umfeldbedingungen.
- Kredithöhe: bis 2 Mio. Euro
Förderart: Kredit
Fördergeber: LfA Förderbank Bayern
Bürgschaftsprogramm
Die LfA übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite an mittelständischen Unternehmen. Verbürgt werden Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite, die wegen mangelnder bankmäßiger Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten.
- Bürgschaftsübernahme bis zu 80 % der Darlehenssumme
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: LfA Förderbank Bayern
Bürgschaftsprogramm
Antragsberechtigt sind mittelständische gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe. Verbürgt werden Investitions- und Betriebsmittelkredite, die wegen mangelnder Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten.
- Bürgschaften bis 2,5 Mio. Euro
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: Bürgschaftsbank Bayern
Liquiditätshilfen BERLIN: Soforthilfe-Paket I
Als Reaktion auf die dynamische Ausbreitung des Coronavirus und die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen unterstützt das Land Berlin die Berliner Wirtschaft mit verschiedenen Maßnahmen. Mit der Rettungsbeihilfe Corona richtet sich die IBB an etablierte Unternehmen mit Liquiditätsengpässen, die in den Auswirkungen der Corona-Pandemie begründet sind.
- Rettungsbeihilfen mit einer Laufzeit von 2 Jahren\nDarlehen bis zu 0,5 Mio. Euro , in begründeten Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. Euro
Förderart: Kredit
Fördergeber: Investitionsbank Berlin
Bürgschaftsprogramm
Aufgrund der Corona-Pandemie unterstützt die BürgschaftsBank Berlin Finanzierungen mit Bürgschaften.
- Bürgschaften bis 2,5 Mio. Euro
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: BürgschaftsBank Berlin
Bürgschaftsprogramm
Bürgschaft bis zu 80% für Banken zur Liquiditätssicherung für Betriebsmitteldarlehen für kleine und mittelständische Unternehmen
- Bürgschaften bis 2,5 Mio. Euro
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: Bürgschaftsbank Brandenburg
Betriebsmittelkredit Corona-Krise
Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise bietet die BAB als Förderbank des Landes Bremen Finanzierungsalternativen, wenn die Hausbank den Liquiditätsbedarf nicht finanziert. Wesentliche Voraussetzung für die Kreditvergabe ist, dass das Unternehmen bzw. die Tätigkeit vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig war und der aktuelle Liquiditätsbedarf aufgrund der Corona-Krise schlüssig dargestellt werden kann.
- Bei Bedarfen bis 50.000 Euro: Laufzeit i. d. R. bis 6 Jahre, in Ausnahmen bis zu 10 Jahren
- Bei Bedarfen über 50.000 Euro: Laufzeit variiert in Abhängigkeit von Finanzierungsbedarf und Unternehmensgröße zwischen 2 und 10 Jahren
Förderart: Kredit
Fördergeber: Bremer Aufbau-Bank
Liquiditätshilfen
Mit Krediten stärkt und stabilisiert die BAB die wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen im Land Bremen, damit diese aich in Corona-Zeiten flüssig und handlungsfähig bleiben.
- Kredithöhe: bis 1 Mio. Euro
- vorhabenabhängige Laufzeit und Verzinsung
Förderart: Kredit
Fördergeber: Bremer Aufbau-Bank
IFB-Förderkredit Kulturstätten
Damit Kultureinrichtungen in Hamburg gesichert und weiterentwickelt werden können, unterstützt die Hamburgische Investitions- und Förderbank diese einzelfallabhängig mit dem IFB-Förderkredit Kulturstätten. Er soll Vorhaben ermöglichen, die mangels Zugang zum Kapitalmarkt ohne Förderung nicht realisiert werden könnten.
- Kredithöhe: mindestens 20.000 Euro
Förderart: Kredit
Fördergeber: Hamburgische Investitions- und Förderbank
IFB-Förderkredit Sportstätten
Damit Sportstätten in Hamburg gesichert und weiterentwickelt werden können, unterstützt die Hamburgische Investitions- und Förderbank diese einzelfallabhängig mit dem IFB-Förderkredit Sportstätten. Er soll Vorhaben ermöglichen, die mangels Zugang zum Kapitalmarkt ohne Förderung nicht realisiert werden könnten.
- Kredithöhe: mindestens 20.000 Euro
Förderart: Kredit
Fördergeber: Hamburgische Investitions- und Förderbank
Hamburg-Kredit Wachstum
Um Unternehmen in Hamburg ein gesundes Wachstum zu ermöglichen, gewährt die Hamburgische Investitions- und Förderbank Kredite für langfristige Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen. Gefördert werden kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft in Hamburg, freiberuflich Tätige (z.B. Ärzte/Steuerberater/Architekten) und Personen, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten, die seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind.
- Vorhaben bis zu 500.000 Euro (bzw. 1,5 Mio Euro in drei Kalenderjahren) je Kreditnehmereinheit mit bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Förderart: Kredit
Fördergeber: Hamburgische Investitions- und Förderbank
Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge
In Kooperation mit der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH gewährt die Hamburgische Investitions- und Förderbank Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen. Gefördert werden Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige (z.B. Ärzte/Steuerberater/Architekten) und sonstige Dienstleister, die nicht länger als 5 Jahre am Markt aktiv sind.
- Vorhaben bis zu 1,5 Mio. Euro (in drei Kalenderjahren) je Kreditnehmereinheit unter Berücksichtigung der jeweiligen Bürgschaftsobergrenze der Bürgschaftsgemeinschaft. Bei Darlehen bis einschließlich 250.000 Euro ist ein Eigenmittelanteil von 7,5 % des Vorhabens anzustreben, ab 250.000 Euro sind Eigenmittel in Höhe von 15 % einzubringen.
Förderart: Kredit
Fördergeber: Hamburgische Investitions- und Förderbank
Bürgschaftsprogramm
Zur wirtschaftlichen Bewältigung der Corona-Krise wurden vom Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium mit den Bundesländern abgestimmte Maßnahmen vorgestellt, die unter anderem auch die Erweiterung der Rahmenbedingungen für die Vergabe von Ausfallbürgschaften beinhalten. Die BG ist dabei, diese in Abstimmung mit der FHH umzusetzen.
- Bürgschaften bis 2,5 Mio. Euro
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg
Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen
Kleine und mittlere Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht) und freiberuflich Tätige sowie am Markt tätigen Sozialunternehmen in Rechtsform einer gGmbH können Darlehen zwischen 5.000 und 200.000 Euro erhalten, die von der Hausbank um mindestens 20% aufgestockt werden. Für dieses Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig.
- Kredit bis 500.000 Euro möglich
- Keine banküblichen Sicherheiten notwendig (Nachrangdarlehen)
- 2 Jahre endfällig oder 5 Jahre Ratentilgung mit 2 Tilgungsfreijahren
Förderart: Kredit
Fördergeber: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Kapital für Kleinunternehmen
Kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitenden und 5 Mio. Euro Jahresumsatz können Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro erhalten, die von der Hausbank um mindestens 50% aufgestockt werden. Für dieses Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig.
- Kredit von 25.000 Euro bis 150.000 Euro möglich
- Laufzeit 7 Jahre, endfällig
Förderart: Kredit
Fördergeber: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen - Wachstum
KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Umsatz können aus diesem Förderprogramm über ihre Hausbank Betriebsmittelkredite erhalten.
- Kredithöhe bis zu 1 Mio. Euro möglich
- 5, 10 und 20 Jahre Kreditlaufzeit
Förderart: Kredit
Fördergeber: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen - Gründung (ERP)
KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Umsatz können aus diesem Förderprogramm über ihre Hausbank Betriebsmittelkredite erhalten.
- Kredithöhe bis zu 1 Mio. Euro möglich
- 2, 5 und 10 Jahre Kreditlaufzeit
Förderart: Kredit
Fördergeber: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Landesbürgschaften
Das Land Hessen übernimmt in besonderen Fällen Landesbürgschaften. In Kooperation mit der Hausbank kann dadurch sowohl die Finanzierung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abgesichert werden.
- Bürgschaft ab 2,5 Mio. Euro
- Bürgschaftsquote bis 90 %
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Hessen-MikroCrowd
Mit der Kombination aus Crowdfunding und Hessen-Mikrodarlehen können alle Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden, welche für die Gründung, Übernahme oder Festigung eines Unternehmens in Hessen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit erforderlich sind.
- Kombination aus Crowdfunding und Mikrodarlehen
- Mikrodarlehen mit 7 Jahren Laufzeit
- Tilgungszuschuss bis 1.000 Euro
Förderart: Kredit
Fördergeber: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Bürgschaftsprogramm
Bürgschaften mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 90 Prozent. Diese bietet die Bürgschaftsbank Hessen in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen an. Dazu zählen auch Express-Bürgschaften, die mit einer Bürgschaftsquote von 80 Prozent besichert und bei Erfüllung aller Kriterien besonders schnell erteilt werden.
- Bürgschaften bis 2,5 Mio. Euro
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: Bürgschaftsbank Hessen
BMV express Liquidität 90 %
Mit Unterstützung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit sowie des Finanzministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern bietet die BMV eine 90-prozentige Ausfallbürgschaft für Hausbanken zur Bereitstellung von Krediten als weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise.
- Die Bürgschaftshöhe liegt bei min. 25.000 Euro und max. 562.500 Euro pro Unternehmen
- Bei einem maximalen Verbürgungsgrad von 90 % entspricht dies einem Kreditbetrag von max. 625.000 Euro
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern
BMV express Liquidität
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu einem Umsatz von 50 Mio. Euro p. a. oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme und bis zu 249 Beschäftigten sowie Angehörige der Freien Berufe mit Investitionsortin Mecklenburg-Vorpommern.
- Die Bürgschaftshöhe liegt bei min. 25.000 Euro und max. 500.000 Euro pro Unternehmen
- Bei einem maximalen Verbürgungsgrad von 80 % entspricht dies einem Kreditbetrag von max. 625.000 Euro
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern
BMV classic
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu einem Umsatz von 50 Mio. Euro p. a. oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme und bis zu 249 Beschäftigten sowie Angehörige Freier Berufe mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern. Die verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit dienen.
- Mindestens 25.000 Euro und höchstens 2.500.000 Euro pro Unternehmen
- Entspricht bei einem maximalen Verbürgungsgrad von 80 % inklusive Betriebsmittel einem Kreditbetrag von 3.125.000 Euro
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen-Liquiditätskredit für kleine und mittlere Unternehmen
Stellt Kredite zur Liquiditätshilfe aufgrund der Coronakrise für kleine und mittlere Unternehmen, für Freiberufler und Soloselbstständige bereit. Ziel ist es, grundsätzlich tragfähige Geschäftsmodelle, die aufgrund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Coronakrise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.
- Kredithöhe: 5.000 Euro bis 50.000 Euro
- Laufzeit: 10 Jahre
- Zwei Jahre sind tilgungsfrei
Förderart: Kredit
Fördergeber: Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Bürgschaftsprogramm
Sofern infolge der Corona-Krise zur Überbrückung Kredite notwendig werden, kann die Bürgschaftsbank diese in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung grundsätzlich besichern. Die Unternehmen und ihre Geschäftsmodelle müssen vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig gewesen sein.
- Bürgschaften bis 2,5 Mio. Euro
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: Niedersächsische Bürgschaftsbank
NRW.BANK.Universalkredit
Hilfen für Unternehmen im Kontext der Auswirkungen des Coronavirus: Für Unternehmen, die wegen der Corona-Krise in Liquiditätsprobleme geraten sind, ist bei Betriebsmittelfinanzierungen bis zu 5 Jahren das Haftungsfreistellungsangebot von 50% Risikoübernahme um eine 80%ige Risikoübernahme erweitert worden. Der Mindestbetrag für Haftungsfreistellungen entfällt.
- Ein Mindest-/Höchstbetrag ist nicht festgelegt
- Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
Förderart: Kredit
Fördergeber: NRW.BANK
NRW.Mikrodarlehen
Mit dem NRW.Mikrodarlehen unterstützt die NRW.BANK im Auftrag des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums in Zusammenarbeit mit den STARTERCENTERN NRW Gründerinnen und Gründer von Unternehmen bis zu fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
- Kredithöhe: bis zu 50.000 Euro
- Kreditlaufzeit: höchstens 10 Jahre, die ersten 6 Monate sind tilgungsfrei
Förderart: Kredit
Fördergeber: NRW.BANK
Bürgschaftsprogramm
Ausfallbürgschaft zur Besicherung von Krediten bei Hausbanken.
- Bürgschaften bis 2,5 Mio. Euro
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
Unternehmerkredit RLP
Viele rheinland-pfälzische Unternehmen stehen angesichts der Ausbreitung des Coronavirus vor großen Herausforderungen. Zur Abdeckung des unmittelbaren Finanzierungsbedarfs (Betriebsmittel) bietet die ISB den Unternehmerkredit RLP an. Für KMU und Freiberufler/innen, die seit mindestens 5 Jahren am Markt sind.
- 2 Mio. Euro für Investitionskredite
- 500.000 Euro für Betriebsmittelkredite
- Laufzeit Investitionskredit: 5, 10 und 20 Jahre
- Laufzeit Betriebsmittelkredit: 2 und 5 Jahre
Förderart: Kredit
Fördergeber: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
ERP-Gründerkredit RLP
Viele rheinland-pfälzische Unternehmen stehen angesichts der Ausbreitung des Coronavirus vor großen Herausforderungen. Zur Abdeckung des unmittelbaren Finanzierungsbedarfs (Betriebsmittel) bietet die ISB den ERP-Gründerkredit RLP an. Für Existenzgründer, KMU in den ersten 5 Geschäftsjahren, Freiberufler/innen und natürliche Personen, die ein Unternehmen übernehmen.
- 2 Mio. Euro für Investitionskredite
- 500.000 Euro für Betriebsmittelkredite
- Laufzeit Investitionskredit: 5, 10 und 20 Jahre
- Laufzeit Betriebsmittelkredit: 5 Jahre
Förderart: Kredit
Fördergeber: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Aus- und Weiterbildungskredit RLP
Viele rheinland-pfälzische Unternehmen stehen angesichts der Ausbreitung des Coronavirus vor großen Herausforderungen. Zur Abdeckung des unmittelbaren Finanzierungsbedarfs (Betriebsmittel) bietet die ISB den Aus- und Weiterbildungskredit RLP an. Für KMU , MidCap-Unternehmen und Freiberufler/innen , die aus- oder weiterbilden.
- 2 Mio. Euro für Investitionskredite
- 500.000 Euro für Betriebsmittelkredite
- bis 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr
- 5 bis 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
Förderart: Kredit
Fördergeber: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Betriebsmittelkredit RLP
Viele rheinland-pfälzische Unternehmen stehen angesichts der Ausbreitung des Coronavirus vor großen Herausforderungen. Zur Abdeckung des unmittelbaren Finanzierungsbedarfs (Betriebsmittel) bietet die ISB den Betriebsmittelkredit RLP an. Für KMU, MidCap-Unternehmen und Freiberufler/innen mit zusätzlichem Betriebsmittelbedarf.
- Kredithöchstbetrag: 5 Mio. Euro
- Laufzeitvarianten: bis 10 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr
Förderart: Kredit
Fördergeber: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Bürgschaftsprogramm
Mit Bürgschaftsvergaben unterstützt das Land Rheinland-Pfalz gemeinsam mit der ISB Unternehmen bei der Finanzierung von volks- und betriebswirtschaftlich förderfähigen Vorhaben in Rheinland-Pfalz, sofern von Unternehmerseite keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung gestellt werden können. Es handelt sich dabei um Höchstbetragsbürgschaften, die gegenüber Kreditinstituten, Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen zur Absicherung von Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkrediten zur Verfügung gestellt werden.
- Bürgschaften von i.d.R. 2,5 Mio. Euro bis 3,5 Mio. Euro werden als ISB-Bürgschaften ausgereicht, ab 3,5 Mio. Euro gilt das Landesbürgschaftsprogramm.
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Kleinunternehmer-Soforthilfe
Die saarländische Landesregierung erweitert ihr Maßnahmenpaket, um saarländischen Unternehmen in der Corona-Krise zu helfen. Neben steuerlichen Hilfestellungen gibt es auch ein Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmer. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und selbstständige Angehörige der Freien Berufe, die im Jahresdurchschnitt bis zu max. 10 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.
- 0 bis 1 Mitarbeiter: Soforthilfe von bis zu 3.000 Euro\nbis zu 5 Mitarbeiter: Soforthilfe von bis zu 6.000 Euro\nbis zu 10 Mitarbeiter: Soforthilfe von bis zu 10.000 Euro
Förderart: Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Sofort-Kredit-Saarland
Zur Sicherstellung der Kreditversorgung der saarländischen Wirtschaft stellt die Saarländische Investitionskreditbank, im Rahmen der derzeit akuten „Corona-Krise“ zur Sicherung der Arbeitsplätze, und zur Aufrechterhaltung der Liquidität insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörigen der Freien Berufe im Saarland zusätzliche Finanzierungsmittel zur mittel- und langfristigen Finanzierung zur Verfügung.
- Höchstbetrag: 800.000 Euro je Kreditnehmereinheit (mehrere Anträge bis zum Höchstbetrag sind möglich)
- Bis zu 100% des Investitions- bzw. des Liquiditätsbedarfs
Förderart: Kredit
Fördergeber: Saarländische Investitionskreditbank
Bürgschaftsprogramm
Bei der Bewältigung der Folgen der Ausbreitung des Corona-Virus ist die Bürgschaftsbank Partner für kleine und mittlere Unternehmen und für Kreditinstitute.
- Bürgschaften bis 2,5 Mio. Euro
- Verbürgung von bis zu 80% der Kredithöhe
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: Bürgschaftsbank Sachsen
IB-Mittelstandsdarlehen
Leichteren Zugang zu Fremdkapital ermöglichen, Investitionen finanzieren, Aufträge vorfinanzieren und damit Unternehmungen voranbringen. Mit dem IB-Mittelstandsdarlehen kann die Finanzierung von notwendigen betrieblichen Investitionen, Betriebsmitteln oder auch Ausgaben für Forschung, Entwicklung und Innovation abgesichert werden. Auch für Liquiditätsengpässe aufgrund der Corona-Situation. Gefördert werden Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler.
- Kredithöhe: min. 25.000 Euro, max. 1,5 Mio. Euro
- Laufzeit: max. 15 Jahre, davon max. zwei Jahre tilgungsfrei
Förderart: Kredit
Fördergeber: Investitionbank Sachsen-Anhalt
IB-Gründungsdarlehen
Geschäftsideen verwirklichen, unternehmerische Entscheidungen treffen, erfolgreich in die Selbständigkeit starten. Die Investitionsbank unterstützt mit dem Gründungsdarlehen Erfolg versprechende Gründungsvorhaben. Auch für Liquiditätsengpässe aufgrund der Corona-Situation. Gefördert werden Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung sowie Freiberufler bis 5 Jahre nach Gründung.
- Kredithöhe: min. 10.000 Euro, max. 500.000 Euro
Förderart: Kredit
Fördergeber: Investitionbank Sachsen-Anhalt
Bürgschaftsprogramm
Mit Bürgschaften für Hausbankkredite oder Beteiligungkapital stehen kleinen und mittleren Unternehmen wirksame Finanzierungshilfen zur Verfügung, um die Corona-Epidemie wirtschaftlich gesund zu überstehen.
- Bürgschaften bis 2,5 Mio. Euro
- Mittels eines standardisierten Verfahrens kann eine Expressbürgschaft durch die Hausbank online beantragt werden
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt
Mittelstands-Sicherungsfond
Für Gewerbetreibende und Selbständige, die unmittelbar durch staatliche Verordnungen im Zuge der Coronakrise in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. in einen Liquiditätsengpass geraten sind, werden in einem Mittelstands-Sicherungsfonds zunächst 300 Millionen Euro bereitgestellt. Aus diesem Fonds können rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 750.000 Euro gewährt werden.
- Einzelkredite zwischen 15.000 und 50.000 Euro
- Einzelkredite zwischen 50.000 und 750.000 Euro
Förderart: Kredit
Fördergeber: Land Schleswig-Holstein
Bürgschaftsprogramm
Sollten für Unternehmen zur Überbrückung der „Corona-Krise“ Kredite notwendig werden, kann die BB-SH diese in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung ermöglichen.
- Bürgschaften bis 2,5 Mio. Euro
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein
Bürgschaftsprogramm
Zur Bewältigung der durch das Coronavirus ausgelösten wirtschaftlichen Herausforderungen haben die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Thüringen die Rahmenbedingungen für das Bürgschaftsgeschäft in Thüringen angepasst. Die Bürgschaftsbank Thüringen hat in diesem Zusammenhang ihre Angebote auf die Bedarfslagen der Unternehmen neu ausgerichtet, um gemeinsam mit ihren Partnern den kleinen und mittelgroßen Unternehmen in diesem schwierigen Umfeld einen schnellen und einfachen Finanzierungszugang zu ermöglichen.
- Bürgschaften bis 2,5 Mio. Euro
- Bürgschaftsobergrenze BBT express: 250.000 Euro
- Bürgschaftsobergrenze BBT basis: 250.000 Euro
- Beschleunigte Entscheidungsverfahren
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: Bürgschaftsbank Thüringen
KfW-Schnellkredit 2020
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern den KfW-Schnellkredit 2020 beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
- Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
- 100 % Risikoübernahme durch die KfW
- Kleinere und große Kreditbeträge – bis zu 1.800.000 Euro
- Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung
Förderart: Kredit
Fördergeber: Kreditanstalt für Wiederaufbau
Sozialfonds
Der Sozialfonds der VG WORT GmbH gewährt satzungsgemäß Beihilfen für in Not geratene Wortautoren, Verleger oder ihre Hinterbliebenen. Die Unterstützung geht an Personen, die bedürftig im Sinne des Steuerrechts sind. Es werden ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke verfolgt (§§ 51 ff. AO).
- Im Rahmen der aktuellen Situation durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie können in Not geratene Wortautoren und Verleger ein zinsloses Darlehen bis max. 1.000 Euro beantragen.
Förderart: Kredit
Fördergeber: Verwertungsgesellschaft WORT
Liquiditätskredit Plus und Liquiditätskredit
Mittelständische Unternehmen können mit diesem Förderdarlehen ihren Liquiditätsbedarf decken. Für dringenden coronabedingten Bedarf steht seit 01.06.2020 die Programmvariante Liquiditätskredit Plus mit zusätzlichen Förderelementen zur Verfügung. Die Variante Liquiditätskredit führt das bisher bekannte Betriebsmitteldarlehen fort.
- Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. Euro; auch höhere Beträge sind möglich
- Laufzeit: 4, 5, 6, 8 oder 10 Jahre
Förderart: Kredit
Fördergeber: L-Bank
Coronahilfe-Bürgschaften
Die L-Bank übernimmt Coronahilfe-Bürgschaften für Investitions- oder Betriebsmittelkredite, mit denen ein krisenbedingter Liquiditätsbedarf (z. B. durch Einnahmeausfälle oder -rückgänge) gedeckt werden kann.
- Bürgschaften von 2,5 Mio. bis 20 Mio. Euro
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: L-Bank
Liquiditätshilfen BERLIN
Mit den Liquiditätshilfen BERLIN richtet sich die IBB an etablierte Unternehmen mit Liquiditätsengpässen. Das Darlehen gibt die Möglichkeit, zu Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit zurückzufinden.
- Bis zu 1 Mio. Euro in Kooperation mit weiteren Mittelgebern
Förderart: Kredit
Fördergeber: Investitionsbank Berlin
Landesbürgschaftsprogramm
Das Landesbürgschaftsprogramm ergänzt die bereits bestehenden Bürgschaftsprogramme und ist speziell auf kleine und mittlere Unternehmen in der Mark ausgerichtet.
- Kredite bis zu 2 Mio. Euro, 75 % Bürgschaft
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: Bürgschaftsbank Brandenburg
BMV express Liquidität 90 %
Mit Unterstützung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit sowie des Finanzministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern bietet die BMV eine 90-prozentige Ausfallbürgschaft für Hausbanken zur Bereitstellung von Krediten als weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise.
- Die Bürgschaftshöhe liegt bei min. 25.000 Euro und max. 562.500 Euro pro Unternehmen
- Bei einem maximalen Verbürgungsgrad von 90 % entspricht dies einem Kreditbetrag von max. 625.000 Euro
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern
BMV express Liquidität
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu einem Umsatz von 50 Mio. Euro p. a. oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme und bis zu 249 Beschäftigten sowie Angehörige der Freien Berufe mit Investitionsortin Mecklenburg-Vorpommern.
- Die Bürgschaftshöhe liegt bei min. 25.000 Euro und max. 500.000 Euro pro Unternehmen
- Bei einem maximalen Verbürgungsgrad von 80 % entspricht dies einem Kreditbetrag von max. 625.000 Euro
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern
BMV classic
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu einem Umsatz von 50 Mio. Euro p. a. oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme und bis zu 249 Beschäftigten sowie Angehörige Freier Berufe mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern. Die verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit dienen.
- Mindestens 25.000 Euro und höchstens 2.500.000 Euro pro Unternehmen
- Entspricht bei einem maximalen Verbürgungsgrad von 80 % inklusive Betriebsmittel einem Kreditbetrag von 3.125.000 Euro
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern
Förderprogramm
Förderdetails I: Wer wird gefördert?
- Förderdetails II: Wie wird gefördert?
Förderart: Förderart
Fördergeber: Fördergeber
Neustarthilfe
Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige und kleine Kapitalgesellschaften unterstützt, die durch die Corona-Pandemie erhebliche finanzielle Einbußen erleiden. Die Neustarthilfe wird zusätzlich zu anderen Leistungen, wie z. B. der Grundsicherung, ausgezahlt und auch nicht auf diese angerechnet.
- Vorschuss von bis zu 7. 500 Euro (bzw. bis zu 30.000 Euro als Mehr-Personen-Kapitalgesellschaft) für den Zeitraum Januar bis Juni 2021
Förderart: Vorschuss
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Überbrückungshilfe III
Die Corona-Pandemie stellt Gesellschaft und Wirtschaft weiterhin vor immense Herausforderungen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben deshalb die Überbrückungshilfen erneut verlängert und deutlich vereinfacht. Damit werden noch mehr Unternehmen und Selbständige mit Corona-bedingten Umsatzausfällen unterstützt.
- Erstattet werden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch, bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei 50 Prozent bis 70 Prozent Umsatzeinbruch und bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch
Förderart: Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Ob es weitere Fördermöglichkeiten gibt, erfahren Sie zudem auf der Webseite Ihres Landkreises.