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Corona-Soforthilfen in Deutschland
Schnell zum passenden Programm navigieren – mit der Caparol Fördermittel-Suche
Die globale Ausbreitung des Coronavirus stellt die deutsche Wirtschaft vor große Herausforderungen. Bund, Länder, Kommunen, Behörden, Verbände sowie viele weitere Organisationen unterstützen Unternehmen in der Corona-Krise mit individuellen Förderprogrammen.
Mit der Caparol Fördermittel-Suche gelangen Sie mit nur wenigen Klicks zu den in Ihrem Bundesland initiierten Förderprogrammen.
Hinweis: Fast täglich werden neue Corona-Hilfsmaßnahmen verabschiedet, zudem gibt es immer wieder Aktualisierungen bestehender Programme. Wir haben Ihnen unseren unentgeltlichen Service sorgfältig und mit großem Engagement zusammengestellt, dennoch können wir verständlicherweise keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen sowie für die Funktionalität der Verlinkungen übernehmen.
Kurzarbeitergeld
Eine schwierige wirtschaftliche Entwicklung oder auch ein unabwendbares Ereignis, z. B. behördlich veranlasste Maßnahmen wegen des Corona-Virus, kann Kurzarbeit in Betrieben notwendig machen. Mit Kurzarbeitergeld (KUG) können die daraus folgenden Entgeltausfälle in Teilen ausgeglichen werden.
- Anspruch auf KUG besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben
- Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden ab dem 01. Januar 2022 pauschal zu 50 Prozent erstattet.
- Der Bezug von KUG ist bis zu 12 Monate möglich. Bis Ende März 2022 gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Bezugsdauer von längstens 24 Monaten.
- Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf KUG
- In Betrieben, in denen Vereinbarungen zur Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet
Förderart: Kurzarbeitergeld
Fördergeber: Bundesagentur für Arbeit
Grundsicherung
Durch die Corona-Krise haben viele Menschen ihre wirtschaftliche Existenz verloren oder sie verdienen nicht mehr genug, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine Sozialleistung, mit der der grundlegende Lebensunterhalt gedeckt werden soll. Sie steht sowohl (ehemaligen) Beschäftigten wie auch Selbstständigen offen. Im Zuge der Corona-Krise wurden die Voraussetzungen für diese Leistung vereinfacht.
- Regelbedarf zur Existenzsicherung: aktuell 449 Euro pro Monat
- Kinder erhalten je nach Alter einen Regelbedarf von 285 bis 376 Euro
- Die Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizkosten) können übernommen werden
Förderart: Grundsicherung
Fördergeber: Bundesagentur für Arbeit
Stundung von Steuerzahlungen
Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Ziel ist es, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. So wird für die Betroffenen bis zum 31. März 2022 in der Regel die Möglichkeit eingeräumt, Steuerzahlungen zinslos zu stunden.
- Der Zeitpunkt der Steuerzahlung kann hinausgeschoben werden.
Förderart: Stundung
Fördergeber: Bundesministerium der Finanzen
Anpassung von Vorauszahlungen
Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Ziel ist es, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. So besteht die Möglichkeit, die Vorauszahlungen zur Einkommen-, Körperschaft- und zur Gewerbesteuer herabzusetzen.
- Die Höhe von Steuervorauszahlungen kann angepasst werden.
Förderart: Vorauszahlungsanpassung
Fördergeber: Bundesministerium der Finanzen
KfW-Unternehmerkredit
Um u. a. in Zeiten der Corona-Krise die Liquidität zu verbessern und laufende Kosten zu decken, können Unternehmen einen KfW-Kredit erhalten. Mit dem KfW-Unternehmerkredit werden Unternehmen sowie Freiberufler gefördert, die seit mindestens 5 Jahren am Markt aktiv sind. Der Kredit wird bei der jeweiligen Bank oder Sparkasse beantragt.
- Bis zu 100 Mio. Euro Kreditbetrag
- Bis zu 90 % Risikoübernahme
Förderart: Kredit
Fördergeber: Kreditanstalt für Wiederaufbau
ERP-Gründerkredit – Universell
Um u. a. in Zeiten der Corona-Krise die Liquidität zu verbessern und laufende Kosten zu decken, können Unternehmen einen KfW-Kredit erhalten. Mit dem ERP-Gründerkredit – Universell werden Existenzgründer und Unternehmensnachfolger, Freiberufler und Unternehmen gefördert. Der Kredit wird bei der jeweiligen Bank oder Sparkasse beantragt.
- Kredite in 2 Varianten ne nach Alter des Unternehmens
- Bis zu 90 % Risikoübernahme
Förderart: Kredit
Fördergeber: Kreditanstalt für Wiederaufbau
KfW-Schnellkredit 2020
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern den KfW-Schnellkredit 2020 beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
- Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
- 100 % Risikoübernahme durch die KfW
- Kleinere und große Kreditbeträge – bis zu 2.300.000 Euro
- Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, auf Wunsch bis zu 2 tilgungsfreie Jahre
Förderart: Kredit
Fördergeber: Kreditanstalt für Wiederaufbau
Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung
Um u. a. in Zeiten der Corona-Krise die Liquidität zu verbessern und laufende Kosten zu decken, können Unternehmen einen KfW-Kredit erhalten. Die KfW beteiligt sich an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel von mittelständischen und großen Unternehmen. Der Kredit wird bei der jeweiligen Bank oder Sparkasse beantragt.
- Für Anschaffungen und laufende Kosten
- Kredit ab 25 Mio. Euro im Rahmen eines Bankenkonsortiums
- Bis zu 80 % des Bankenrisikos übernimmt die KfW
Förderart: Kredit
Fördergeber: Kreditanstalt für Wiederaufbau
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
Wer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld. Das Gleiche gilt für eine Person, die nach § 30, auch in Verbindung mit § 32, abgesondert wird oder sich auf Grund einer nach § 36 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 erlassenen Rechtsverordnung absondert. Eine Entschädigung in Geld kann auch einer Person gewährt werden, wenn diese sich bereits vor der Anordnung einer Absonderung nach § 30 oder eines beruflichen Tätigkeitsverbots nach § 31 vorsorglich abgesondert oder vorsorglich bestimmte berufliche Tätigkeiten ganz oder teilweise nicht ausgeübt hat und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, wenn eine Anordnung einer Absonderung nach § 30 oder eines beruflichen Tätigkeitsverbots nach § 31 bereits zum Zeitpunkt der vorsorglichen Absonderung oder der vorsorglichen Nichtausübung beruflicher Tätigkeiten hätte erlassen werden können. Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, oder durch Nichtantritt einer vermeidbaren Reise in ein bereits zum Zeitpunkt der Abreise eingestuftes Risikogebiet ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.
- Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. Für die ersten sechs Wochen wird sie in Höhe des Verdienstausfalls gewährt. Vom Beginn der siebenten Woche an wird die Entschädigung abweichend von Satz 2 in Höhe von 67 Prozent des der erwerbstätigen Person entstandenen Verdienstausfalls gewährt; für einen vollen Monat wird höchstens ein Betrag von 2016 Euro gewährt. Im Fall des Absatzes 1a wird die Entschädigung von Beginn an in der in Satz 3 bestimmten Höhe gewährt. Für jede erwerbstätige Person wird die Entschädigung nach Satz 4 für die Dauer der vom Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite unabhängig von der Anzahl der Kinder für längstens zehn Wochen pro Jahr gewährt, für eine erwerbstätige Person, die ihr Kind allein beaufsichtigt, betreut oder pflegt, längstens für 20 Wochen pro Jahr.
- Bei einer Existenzgefährdung können den Entschädigungsberechtigten die während der Verdienstausfallzeiten entstehenden Mehraufwendungen auf Antrag in angemessenem Umfang von der zuständigen Behörde erstattet werden. Selbständige, deren Betrieb oder Praxis während der Dauer einer Maßnahme nach Absatz 1 ruht, erhalten neben der Entschädigung nach den Absätzen 2 und 3 auf Antrag von der zuständigen Behörde Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang.
Förderart: Entschädigung
Fördergeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Mikromezzaninfonds Deutschland
Zu geringes Eigenkapital ist für sehr kleine Unternehmen und Unternehmensgründerinnen und -gründer oft ein Hindernis beim Zugang zu Kreditfinanzierungen. Um solchen Unternehmen bessere Finanzierungschancen zu eröffnen und ihre Risikotragfähigkeit zu erhöhen, wurde der Mikromezzaninfonds mit einem Volumen von 228 Millionen Euro aufgelegt, der aus Mitteln des ERP-Sondervermögens (European Recovery Program) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) refinanziert ist.
- Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von 10 Jahren
- Für Zielgruppen-Unternehmen liegt die maximale Beteiligungshöhe bei 150.000 Euro, wobei die anfängliche Förderung auf 75.000 Euro begrenzt ist
- Die Tilgung erfolgt ab dem 7. Jahr in 3 gleichhohen Jahresraten
Förderart: Stille Beteiligung
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Sozialfonds
Der Sozialfonds der VG WORT GmbH gewährt satzungsgemäß Beihilfen für in Not geratene Wortautoren, Verleger oder ihre Hinterbliebenen. Die Unterstützung geht an Personen, die bedürftig im Sinne des Steuerrechts sind. Es werden ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke verfolgt (§§ 51 ff. AO).
- Im Rahmen der aktuellen Situation durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie können in Not geratene Wortautoren und Verleger ein zinsloses Darlehen bis max. 1.000 Euro beantragen.
Förderart: Kredit
Fördergeber: Verwertungsgesellschaft WORT
Unterstützung freiberuflicher Museumswissenschaftler
Die Ernst von Siemens Kunststiftung fördert Restaurierungen von kunsthistorisch relevanten Exponaten und kunsthistorische Ausstellungen, Bestandskataloge und Werkverzeichnisse. Hier sind in den öffentlichen Museen und Sammlungen häufig selbständige Wissenschaftler und Restauratoren tätig. Um diese Berufsgruppen an den Museen halten zu können und in eventuellen Notlagen zu unterstützen, hat die Ernst von Siemens Kunststiftung eine Förderlinie aufgelegt. Geeignet sind Projekte von kleineren Restaurierungsarbeiten oder abgrenzbare Teilaufträge an kunsthistorisch relevanten Objekten in Museumseigentum, Zuarbeiten oder Schlusssteinfinanzierungen für Bestandskataloge, Werkverzeichnisse oder Ausstellungskataloge, die an Selbständige vergeben werden. Antragsberechtigt sind nur öffentliche Museen und Sammlungen.
- Je nach Projekt zwischen 2.000 und 25.000 Euro
Förderart: Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Fördergeber: Ernst von Siemens Kunststiftung
Liquiditätskredit Plus und Liquiditätskredit
Mittelständische Unternehmen können mit diesem Förderdarlehen ihren Liquiditätsbedarf decken. Für dringenden coronabedingten Bedarf steht seit 01.06.2020 die Programmvariante Liquiditätskredit Plus mit zusätzlichen Förderelementen zur Verfügung. Die Variante Liquiditätskredit führt das bisher bekannte Betriebsmitteldarlehen fort.
- Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. Euro; auch höhere Beträge sind möglich
- Laufzeit: 4, 5, 6, 8 oder 10 Jahre
Förderart: Kredit
Fördergeber: L-Bank
Weiterbildungsfinanzierung 4.0
Zur beruflichen Weiterqualifizierung von Mitarbeitenden zur
Anpassung an neue Betriebs- oder Digitalisierungsprozesse. Für Weiterbildungs-/ Umschulungsmaßnahmen und auch zur Vermeidung von Kurzarbeit.
- Kredithöhe: 20.000 Euro pro zu qualifizierendem Beschäftigten
- Laufzeit: 3 oder 5 Jahre
Förderart: Kredit
Fördergeber: L-Bank
Landwirtschaft – Liquiditätssicherung
Für Unternehmen in der landwirtschaftlichen Primärproduktion
(Landwirtschaft, Gartenbau, Obstbau, Weinbau) zur Überbrückung außergewöhnlicher Belastungen. Bei Ergebnisrückgängen von mindestens 30 % im betroffenen Betriebszweig.
- Kredithöhe: 5.000 bis 10 Mio. Euro
- Kreditlaufzeit: 6 oder 10 Jahre
Förderart: Kredit
Fördergeber: L-Bank
Coronahilfe-Bürgschaften
Die L-Bank übernimmt Coronahilfe-Bürgschaften für Investitions- oder Betriebsmittelkredite, mit denen ein krisenbedingter Liquiditätsbedarf (z. B. durch Einnahmeausfälle oder -rückgänge) gedeckt werden kann.
- Bürgschaften von 2,5 Mio. bis 20 Mio. Euro
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: L-Bank
Universalkredit
Die LfA hilft Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise mit dem Universalkredit. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresumsatz bis einschließlich 500 Millionen Euro und Angehörige der Freien Berufe.
- Kredithöhe: 25.000 bis 10 Mio. Euro
- Laufzeit: ab 3 Jahre bis 20 Jahre (tilgungsfrei 1 bis 2 Jahre bzw. 15 Jahre endfällig)
Förderart: Kredit
Fördergeber: LfA Förderbank Bayern
Akutkredit
Der Akutkredit dient zur Finanzierung von Unternehmen in Liquiditäts- und Rentabilitätsschwierigkeiten bei Vorliegen eines tragfähigen Gesamtkonsolidierungskonzepts. Förderfähig sind Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigeit, Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten sowie Investitionen zur Anpassung an geänderte Umfeldbedingungen.
- Kredithöhe: bis 2 Mio. Euro
Förderart: Kredit
Fördergeber: LfA Förderbank Bayern
Bürgschaftsprogramm
Die LfA übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite an mittelständischen Unternehmen. Verbürgt werden Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite, die wegen mangelnder bankmäßiger Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten.
- Bürgschaftsübernahme bis zu 80 % der Darlehenssumme; die laufende Bürgschaftsprovision beträgt 1 % bzw. 2 %.
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: LfA Förderbank Bayern
Bürgschaftsprogramm
Antragsberechtigt sind mittelständische gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe. Verbürgt werden Investitions- und Betriebsmittelkredite, die wegen mangelnder Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten.
- Bürgschaften bis 2,5 Mio. Euro
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: Bürgschaftsbank Bayern
Liquiditätshilfen BERLIN
Mit den Liquiditätshilfen BERLIN richtet sich die IBB an etablierte Unternehmen mit Liquiditätsengpässen. Das Darlehen gibt die Möglichkeit, zu Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit zurückzufinden.
- Bis zu 1 Mio. Euro in Kooperation mit weiteren Mittelgebern
- Vorlage eines Sanierungskonzeptes erforderlich
- bis zu 5 Jahre Laufzeit
Förderart: Kredit
Fördergeber: Investitionsbank Berlin
Landesbürgschaftsprogramm
Das Landesbürgschaftsprogramm ergänzt die bereits bestehenden Bürgschaftsprogramme und ist speziell auf kleine und mittlere Unternehmen in der Mark ausgerichtet.
- Kredite bis zu 2 Mio. Euro, 75 % Bürgschaft
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: Bürgschaftsbank Brandenburg
Betriebsmittelkredit Corona-Krise
Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise bietet die BAB als Förderbank des Landes Bremen Finanzierungsalternativen, wenn die Hausbank den Liquiditätsbedarf nicht finanziert. Wesentliche Voraussetzung für die Kreditvergabe ist, dass das Unternehmen bzw. die Tätigkeit vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig war und der aktuelle Liquiditätsbedarf aufgrund der Corona-Krise schlüssig dargestellt werden kann.
- Bei Bedarfen bis 50.000 Euro: Grundsätzlich Einsatz des BAB-Mikrokredites: Laufzeit i. d. R. bis 6 Jahre, in Ausnahmen bis zu 10 Jahren
- Bei Bedarfen über 50.000 Euro: Grundsätzlich Einsatz von KfW-Krediten der KfW-Corona-Hilfe: Laufzeit variiert in Abhängigkeit von Finanzierungsbedarf und Unternehmensgröße zwischen 2 und 10 Jahren
Förderart: Kredit
Fördergeber: Bremer Aufbau-Bank
Liquiditätshilfen
Mit Krediten stärkt und stabilisiert die BAB die wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen im Land Bremen, damit diese aich in Corona-Zeiten flüssig und handlungsfähig bleiben.
- Kredithöhe: bis 1 Mio. Euro
- vorhabenabhängige Laufzeit und Verzinsung
Förderart: Kredit
Fördergeber: Bremer Aufbau-Bank
Hamburger Corona Härtefallhilfe (HCH)
Für die Härtefallhilfe grundsätzlich antragsberechtigt sind Unternehmen (Einzelunternehmen und Unternehmensverbünde) sowie Soloselbstständige und soloselbstständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen, die eine pandemiebedingte besondere Härte erleiden.
- Antrag durch Prüfende Dritte: Die Höhe der Zuwendung im Förderzeitraum ist im Regelfall auf 100.000 Euro begrenzt
Förderart: Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Fördergeber: Hamburgische Investitions- und Förderbank
IFB-Förderkredit Kulturstätten
Damit Kultureinrichtungen in Hamburg gesichert und weiterentwickelt werden können, unterstützt die Hamburgische Investitions- und Förderbank diese einzelfallabhängig mit dem IFB-Förderkredit Kulturstätten. Er soll Vorhaben ermöglichen, die mangels Zugang zum Kapitalmarkt ohne Förderung nicht realisiert werden könnten.
- Kredithöhe: mindestens 20.000 Euro
Förderart: Kredit
Fördergeber: Hamburgische Investitions- und Förderbank
IFB-Förderkredit Sportstätten
Damit Sportstätten in Hamburg gesichert und weiterentwickelt werden können, unterstützt die Hamburgische Investitions- und Förderbank diese einzelfallabhängig mit dem IFB-Förderkredit Sportstätten. Er soll Vorhaben ermöglichen, die mangels Zugang zum Kapitalmarkt ohne Förderung nicht realisiert werden könnten.
- Kredithöhe: mindestens 20.000 Euro
Förderart: Kredit
Fördergeber: Hamburgische Investitions- und Förderbank
Hamburg-Kredit Wachstum
Um Unternehmen in Hamburg ein gesundes Wachstum zu ermöglichen, gewährt die Hamburgische Investitions- und Förderbank Kredite für langfristige Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen. Gefördert werden kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft in Hamburg, freiberuflich Tätige (z.B. Ärzte/Steuerberater/Architekten) und Personen, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten, die seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind.
- Vorhaben bis zu 500.000 Euro (bzw. 1,5 Mio Euro in drei Kalenderjahren) je Kreditnehmereinheit mit bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Förderart: Kredit
Fördergeber: Hamburgische Investitions- und Förderbank
Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge
In Kooperation mit der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH gewährt die Hamburgische Investitions- und Förderbank Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen. Gefördert werden Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige (z.B. Ärzte/Steuerberater/Architekten) und sonstige Dienstleister, die nicht länger als 5 Jahre am Markt aktiv sind.
- Vorhaben bis zu 1,5 Mio. Euro (in drei Kalenderjahren) je Kreditnehmereinheit unter Berücksichtigung der jeweiligen Bürgschaftsobergrenze der Bürgschaftsgemeinschaft. Bei Darlehen bis einschließlich 250.000 Euro ist ein Eigenmittelanteil von 7,5 % des Vorhabens anzustreben, ab 250.000 Euro sind Eigenmittel in Höhe von 15 % einzubringen.
Förderart: Kredit
Fördergeber: Hamburgische Investitions- und Förderbank
Bürgschaftsprogramm
Zur wirtschaftlichen Bewältigung der Corona-Krise wurden vom Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium mit den Bundesländern abgestimmte Maßnahmen vorgestellt, die unter anderem auch die Erweiterung der Rahmenbedingungen für die Vergabe von Ausfallbürgschaften beinhalten. Die BG ist dabei, diese in Abstimmung mit der FHH umzusetzen.
- Bürgschaften bis 2,5 Mio. Euro
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg
Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen
Kleine und mittlere Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht) und freiberuflich Tätige sowie am Markt tätigen Sozialunternehmen in Rechtsform einer gGmbH können Darlehen zwischen 5.000 und 200.000 Euro erhalten, die von der Hausbank um mindestens 20% aufgestockt werden. Für dieses Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig.
- Kredit bis 500.000 Euro möglich
- Keine banküblichen Sicherheiten notwendig (Nachrangdarlehen)
- 2 Jahre endfällig oder 5 Jahre Ratentilgung mit 2 Tilgungsfreijahren
Förderart: Kredit
Fördergeber: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Kapital für Kleinunternehmen
Kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitenden und 5 Mio. Euro Jahresumsatz können Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro erhalten, die von der Hausbank um mindestens 50% aufgestockt werden. Für dieses Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig.
- Kredit von 25.000 Euro bis 150.000 Euro möglich
- Laufzeit 7 Jahre, endfällig
Förderart: Kredit
Fördergeber: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen - Wachstum
Der Kredit dient der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für freiberuflich Tätige sowie kleinen und mittlere Unternehmen ab 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
- Kredithöhe bis zu 1 Mio. Euro möglich
- 2, 5 und 10 Jahre Kreditlaufzeit
Förderart: Kredit
Fördergeber: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen - Gründung (ERP)
Der Kredit dient der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für freiberuflich Tätige sowie kleinen und mittlere Unternehmen bis 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
- Kredithöhe bis zu 1 Mio. Euro möglich
- 5, 10 und 20 Jahre Kreditlaufzeit
Förderart: Kredit
Fördergeber: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Landesbürgschaften
Das Land Hessen übernimmt in besonderen Fällen Landesbürgschaften. In Kooperation mit der Hausbank kann dadurch sowohl die Finanzierung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abgesichert werden.
- Bürgschaft ab 2,5 Mio. Euro
- Bürgschaftsquote bis 90 %
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Hessen-MikroCrowd
Mit der Kombination aus Crowdfunding und Hessen-Mikrodarlehen können alle Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden, welche für die Gründung, Übernahme oder Festigung eines Unternehmens in Hessen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit erforderlich sind.
- Kombination aus Crowdfunding und Mikrodarlehen
- Mikrodarlehen mit 7 Jahren Laufzeit
- Tilgungszuschuss bis 1.000 Euro
Förderart: Kredit
Fördergeber: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Bürgschaftsprogramm
Bürgschaften mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 90 Prozent. Diese bietet die Bürgschaftsbank Hessen in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen an. Dazu zählen auch Express-Bürgschaften, die mit einer Bürgschaftsquote von 80 Prozent besichert und bei Erfüllung aller Kriterien besonders schnell erteilt werden.
- Bürgschaften bis 2,5 Mio. Euro
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: Bürgschaftsbank Hessen
BMV express Liquidität
Das Bürgschaftsprogramm BMV express Liquidität fördert kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.
- Je nach Höhe des Verbürgungsgrades von 80%, 90% oder 100% ändert sich dementsprechend die maximale Bürgschaftshöhe
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern
BMV classic
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu einem Umsatz von 50 Mio. Euro p. a. oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme und bis zu 249 Beschäftigten sowie Angehörige Freier Berufe mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern. Die verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit dienen.
- Mindestens 25.000 Euro und höchstens 2.500.000 Euro pro Unternehmen
- Entspricht bei einem maximalen Verbürgungsgrad von 80% einem Kreditbetrag von 3.125.000 Euro
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern
Bürgschaftsprogramm
Sofern infolge der Corona-Krise zur Überbrückung Kredite notwendig werden, kann die Bürgschaftsbank diese in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung grundsätzlich besichern. Die Unternehmen und ihre Geschäftsmodelle müssen vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig gewesen sein.
- Bürgschaften bis 2,5 Mio. Euro
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: Niedersächsische Bürgschaftsbank
NRW.BANK.Universalkredit
Hilfen für Unternehmen im Kontext der Auswirkungen des Coronavirus: Für Unternehmen, die wegen der Corona-Krise in Liquiditätsprobleme geraten sind, ist bei Betriebsmittelfinanzierungen bis zu 5 Jahren das Haftungsfreistellungsangebot von 50% Risikoübernahme um eine 80%ige Risikoübernahme erweitert worden. Der Mindestbetrag für Haftungsfreistellungen entfällt.
- Ein Mindest-/Höchstbetrag ist nicht festgelegt
- Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
Förderart: Kredit
Fördergeber: NRW.BANK
NRW.Mikrodarlehen
Mit dem NRW.Mikrodarlehen unterstützt die NRW.BANK im Auftrag des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums in Zusammenarbeit mit den STARTERCENTERN NRW Gründerinnen und Gründer von Unternehmen bis zu fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
- Kredithöhe: bis zu 50.000 Euro
- Kreditlaufzeit: höchstens 10 Jahre, die ersten 6 Monate sind tilgungsfrei
Förderart: Kredit
Fördergeber: NRW.BANK
Bürgschaftsprogramm
Ausfallbürgschaft zur Besicherung von Krediten bei Hausbanken.
- Bürgschaften bis 2,5 Mio. Euro
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
Unternehmerkredit RLP
Viele rheinland-pfälzische Unternehmen stehen angesichts der Ausbreitung des Coronavirus vor großen Herausforderungen. Zur Abdeckung des unmittelbaren Finanzierungsbedarfs (Betriebsmittel) bietet die ISB den Unternehmerkredit RLP an. Für KMU und Freiberufler/innen, die seit mindestens 5 Jahren am Markt sind.
- 2 Mio. Euro für Investitionskredite
- 500.000 Euro für Betriebsmittelkredite
- Laufzeit Investitionskredit: 5, 10 und 20 Jahre
- Laufzeit Betriebsmittelkredit: 2 und 5 Jahre
Förderart: Kredit
Fördergeber: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
ERP-Gründerkredit RLP
Viele rheinland-pfälzische Unternehmen stehen angesichts der Ausbreitung des Coronavirus vor großen Herausforderungen. Zur Abdeckung des unmittelbaren Finanzierungsbedarfs (Betriebsmittel) bietet die ISB den ERP-Gründerkredit RLP an. Für Existenzgründer, KMU in den ersten 5 Geschäftsjahren, Freiberufler/innen und natürliche Personen, die ein Unternehmen übernehmen.
- 2 Mio. Euro für Investitionskredite
- 500.000 Euro für Betriebsmittelkredite
- Laufzeit Investitionskredit: 5, 10 und 20 Jahre
- Laufzeit Betriebsmittelkredit: 5 Jahre
Förderart: Kredit
Fördergeber: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Aus- und Weiterbildungskredit RLP
Viele rheinland-pfälzische Unternehmen stehen angesichts der Ausbreitung des Coronavirus vor großen Herausforderungen. Zur Abdeckung des unmittelbaren Finanzierungsbedarfs (Betriebsmittel) bietet die ISB den Aus- und Weiterbildungskredit RLP an. Für KMU , MidCap-Unternehmen und Freiberufler/innen , die aus- oder weiterbilden.
- 2 Mio. Euro für Investitionskredite
- 500.000 Euro für Betriebsmittelkredite
- bis 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr
- 5 bis 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
Förderart: Kredit
Fördergeber: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Betriebsmittelkredit RLP
Viele rheinland-pfälzische Unternehmen stehen angesichts der Ausbreitung des Coronavirus vor großen Herausforderungen. Zur Abdeckung des unmittelbaren Finanzierungsbedarfs (Betriebsmittel) bietet die ISB den Betriebsmittelkredit RLP an. Für KMU, MidCap-Unternehmen und Freiberufler/innen mit zusätzlichem Betriebsmittelbedarf.
- Kredithöchstbetrag: 5 Mio. Euro
- Laufzeitvarianten: bis 10 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr
Förderart: Kredit
Fördergeber: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Bürgschaftsprogramm
Mit Bürgschaftsvergaben unterstützt das Land Rheinland-Pfalz gemeinsam mit der ISB Unternehmen bei der Finanzierung von volks- und betriebswirtschaftlich förderfähigen Vorhaben in Rheinland-Pfalz, sofern von Unternehmerseite keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung gestellt werden können. Es handelt sich dabei um Höchstbetragsbürgschaften, die gegenüber Kreditinstituten, Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen zur Absicherung von Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkrediten zur Verfügung gestellt werden.
- Bürgschaften von i.d.R. 2,5 Mio. Euro bis 3,5 Mio. Euro werden als ISB-Bürgschaften ausgereicht, ab 3,5 Mio. Euro gilt das Landesbürgschaftsprogramm.
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Sofort-Kredit-Saarland
Zur Sicherstellung der Kreditversorgung der saarländischen Wirtschaft stellt die Saarländische Investitionskreditbank, im Rahmen der derzeit akuten „Corona-Krise“ zur Sicherung der Arbeitsplätze, und zur Aufrechterhaltung der Liquidität insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörigen der Freien Berufe im Saarland zusätzliche Finanzierungsmittel zur mittel- und langfristigen Finanzierung zur Verfügung.
- Höchstbetrag: 800.000 Euro je Kreditnehmereinheit (mehrere Anträge bis zum Höchstbetrag sind möglich)
- Bis zu 100% des Investitions- bzw. des Liquiditätsbedarfs
Förderart: Kredit
Fördergeber: Saarländische Investitionskreditbank
Bürgschaftsprogramm
Bei der Bewältigung der Folgen der Ausbreitung des Corona-Virus ist die Bürgschaftsbank Partner für kleine und mittlere Unternehmen und für Kreditinstitute.
- Bürgschaften bis 2,5 Mio. Euro
- Verbürgung von bis zu 90% der Kredithöhe
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: Bürgschaftsbank Sachsen
IB-Mittelstandsdarlehen
Leichteren Zugang zu Fremdkapital ermöglichen, Investitionen finanzieren, Aufträge vorfinanzieren und damit Unternehmungen voranbringen. Mit dem IB-Mittelstandsdarlehen kann die Finanzierung von notwendigen betrieblichen Investitionen, Betriebsmitteln oder auch Ausgaben für Forschung, Entwicklung und Innovation abgesichert werden. Auch für Liquiditätsengpässe aufgrund der Corona-Situation. Gefördert werden Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler.
- Kredithöhe: min. 25.000 Euro, max. 1,5 Mio. Euro
- Laufzeit: max. 15 Jahre, davon max. zwei Jahre tilgungsfrei
Förderart: Kredit
Fördergeber: Investitionbank Sachsen-Anhalt
IB-Gründungsdarlehen
Geschäftsideen verwirklichen, unternehmerische Entscheidungen treffen, erfolgreich in die Selbständigkeit starten. Die Investitionsbank unterstützt mit dem Gründungsdarlehen Erfolg versprechende Gründungsvorhaben. Auch für Liquiditätsengpässe aufgrund der Corona-Situation. Gefördert werden Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung sowie Freiberufler bis 5 Jahre nach Gründung.
- Kredithöhe: min. 10.000 Euro, max. 500.000 Euro
Förderart: Kredit
Fördergeber: Investitionbank Sachsen-Anhalt
Bürgschaftsprogramm
Mit Bürgschaften für Hausbankkredite oder Beteiligungkapital stehen kleinen und mittleren Unternehmen wirksame Finanzierungshilfen zur Verfügung, um die Corona-Epidemie wirtschaftlich gesund zu überstehen.
- Bürgschaften bis 2,5 Mio. Euro
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt
IB.SH Mittelstandssicherungsfonds
Der IB.SH Mittelstandssicherungsfonds soll Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe unterstützen, die unmittelbar im Sinne der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein vom 23.03.2020* durch staatliche Verordnung im Zuge der Corona-Krise in einen Liquiditätsengpass geraten sind.
- Darlehen ab 15.000 Euro bis 750.000 Euro (max. 25 % vom Umsatz des Jahres 2019 von schleswig-holsteinischen Betriebsstätten)
- 5 Jahre Laufzeit
Förderart: Kredit
Fördergeber: Investitionsbank Schleswig-Holstein
Bürgschaftsprogramm
Sollten für Unternehmen zur Überbrückung der „Corona-Krise“ Kredite notwendig werden, kann die BB-SH diese in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung ermöglichen.
- Bürgschaften bis 2,5 Mio. Euro
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein
Bürgschaftsprogramm
Zur Bewältigung der durch das Coronavirus ausgelösten wirtschaftlichen Herausforderungen haben die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Thüringen die Rahmenbedingungen für das Bürgschaftsgeschäft in Thüringen angepasst. Die Bürgschaftsbank Thüringen hat in diesem Zusammenhang ihre Angebote auf die Bedarfslagen der Unternehmen neu ausgerichtet, um gemeinsam mit ihren Partnern den kleinen und mittelgroßen Unternehmen in diesem schwierigen Umfeld einen schnellen und einfachen Finanzierungszugang zu ermöglichen.
- Bürgschaften bis 2,5 Mio. Euro
- Bürgschaftsobergrenze BBT express: 250.000 Euro
- Bürgschaftsobergrenze BBT basis: 250.000 Euro
- Beschleunigte Entscheidungsverfahren
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: Bürgschaftsbank Thüringen
Überbrückungshilfe IV
Mit der Überbrückungshilfe IV werden betriebliche Fixkosten bezuschusst. Unterstützt werden Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020
- Erstattet werden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch, bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei 50 Prozent bis 70 Prozent Umsatzeinbruch und bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch
Förderart: Fixkostenzuschuss
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Überbrückungshilfe III Plus
Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020. Neu im Vergleich zur Überbrückungshilfe III ist für die Monate Juli bis September 2021 eine „Restart-Prämie“, die denjenigen Unternehmen eine Personalkostenhilfe bietet, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal schneller aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen.
- Erstattet werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch, bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei 50 Prozent bis 70 Prozent Umsatzeinbruch und bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch
Förderart: Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Neustarthilfe Plus
Mit dem Programm Neustarthilfe Plus werden Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Förderzeiträumen Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021 unterstützt.
- Die Neustarthilfe Plus beträgt jeweils einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes. Ausgezahlt werden jeweils maximal 4.500 Euro für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und jeweils maximal 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
Förderart: Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betriebsmittelkredit Corona-Hilfe
Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise bietet die BAB als Förderbank des Landes Bremen Finanzierungsalternativen, wenn die Hausbank den Liquiditätsbedarf nicht finanziert. Wesentliche Voraussetzung für die Kreditvergabe ist, dass das Unternehmen bzw. die Tätigkeit vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig war und der aktuelle Liquiditätsbedarf aufgrund der Corona-Krise schlüssig dargestellt werden kann.
- Bei Bedarfen bis 50.000 Euro: Grundsätzlich Einsatz des BAB-Mikrokredites: Laufzeit i. d. R. bis 6 Jahre, in Ausnahmen bis zu 10 Jahren
- Bei Bedarfen über 50.000 Euro: Grundsätzlich Einsatz von KfW-Krediten der KfW-Corona-Hilfe: Laufzeit variiert in Abhängigkeit von Finanzierungsbedarf und Unternehmensgröße zwischen 2 und 10 Jahren
Förderart: Kredit
Fördergeber: Bremer Aufbau-Bank
Bürgschaft klassisch
Die klassische Bürgschaft dient Finanzierungsvorhaben aller Art, z. B. Existenzgründungen, Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen, Gewährleistungen sowie Betriebsmittelfinanzierungen. Nicht verbürgt werden Kredite für Sanierungen.
- Kredite bis zu 5 Mio. Euro zu 50% gegenüber Kreditinstituten absicherbar, alternativ bis zu 80 %ige Ausfallbürgschaft für Kredite bis zu 3,125 Mio. Euro.
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
Liquiditätskredit
Mittelständische Unternehmen können mit diesem Förderdarlehen ihren Liquiditätsbedarf decken.
- Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. Euro; auch höhere Beträge sind möglich
- Laufzeit: 4, 5, 6, 8 oder 10 Jahre
Förderart: Kredit
Fördergeber: L-Bank
BMV express Liquidität
Das Bürgschaftsprogramm BMV express Liquidität fördert kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.
- Je nach Höhe des Verbürgungsgrades von 80%, 90% oder 100% ändert sich dementsprechend die maximale Bürgschaftshöhe
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern
BMV classic
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu einem Umsatz von 50 Mio. Euro p. a. oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme und bis zu 249 Beschäftigten sowie Angehörige Freier Berufe mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern. Die verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit dienen.
- Mindestens 25.000 Euro und höchstens 2.500.000 Euro pro Unternehmen
- Entspricht bei einem maximalen Verbürgungsgrad von 80% einem Kreditbetrag von 3.125.000 Euro
Förderart: Bürgschaft
Fördergeber: Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern
Ob es weitere Fördermöglichkeiten gibt, erfahren Sie zudem auf der Webseite Ihres Landkreises.