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Capatect MW-Dämmplatte 035 Coverrock II 102

Nichtbrennbare Fassadendämmplatte für die Capatect Fassadensysteme
LV Texte

Verwendungszweck

Nichtbrennbare Fassadendämmplatte aus Mineralwolle für geklebt und gedübelte Capatect
Fassadensysteme.

Eigenschaften

  • Zweiseitige Beschichtung
  • Maschinelles Kleben der Platte im Teilflächenverfahren ohne Pressspachtelung möglich
  • Geringe dynamische Steifigkeit für besseren Schallschutz
  • Schnelle Montage durch optimierte Dübelmengen
  • Güteüberwacht nach DIN EN 13162 Klasse A1 (DIN EN 13501-1)
  • Anwendungstyp: MW WAP-zg nach DIN 4108-10
  • Kantenausbildung: stumpf
  • Arbeitsmedizinische Einstufung:
    frei nach GefStoffV, ChemVerbotsV und EG-Richtlinie 97/69 (Anm.Q)

Farbtöne

Dämmstoff: braun-gelb,
Beschichtung: Vorder- und Rückseite weiß; Vorderseite ist markiert

Lagerung

Trocken, vor Feuchtigkeit geschützt, nicht ungeschützt der Witterung aussetzen

Wärmeleitfähigkeit

λB = 0,035 W/(m·K) Bemessungswert nach DIN EN 13162
λD = 0,034 W/(m·K) Nennwert nach DIN EN 12667 und / oder DIN EN 12939

Diffusionswiderstandszahl µ (H2O)

μ ≈ 1 nach DIN EN 12086

Rohdichte

95-125 kg/m3 nach EN 1602

Brandverhalten

Klasse A1 nach DIN EN 13501-1 (nichtbrennbar)

Schmelzpunkt

> 1000 °C nach DIN EN 4102-17

Dynamische Steifigkeit

DIN EN 29052-1:
s' ≤ 12 MN/m³, (≥ 60 mm)
s' ≤ 9 MN/m³, (≥ 80 mm)
s' ≤ 8 MN/m³, (≥ 100 mm)
s' ≤ 7 MN/m³, (≥ 120 mm)
s' ≤ 5 MN/m³, (≥ 140-240 mm)

Längenbezogener Strömungswiderstand:
r ≥ 40 kPa·s/m2 nach DIN EN 29503

Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene

≥ 5 kPa nach DIN EN 1607

Produkt-Nr.

102
Dicke
(mm)
Capatect MW-Dämmplatte 035 Coverrock II 102
Format: 800 x 625 mm
Prod.-Nr.
Kante: stumpf
Verpackung/m2
in Schrumpffolie
20102/025,76
30102/033,84
40102/042,88
50102/051,99
80102/081,5
100102/101,5
120102/121,5
140102/141,0
160102/161,0
180102/181,0
200102/201,0
220102/220,5
240102/240,5
260102/260,5
280102/280,5
300102/300,5

Die Dicken 20 bis 50 mm (Format: 1200 x 400 mm) sind nur für die Laibungsdämmung geeignet und sind unbeschichtet.

Hinweis

Zu beachten sind die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / allgemeine Bauartengenehmigung der zugrundeliegenden WDV-Systeme bzw. VHF und die Technischen Informationen der Produkte.

Untergründe

Mineralische Untergründe neubaugleich, feste Altputze, Holz und Plattenwerkstoffe, sowie tragfähige Altanstriche oder -beschichtungen bzw. gemäß den Angaben des aktuell gültigen Anwendungsdokuments und/oder der allgemeinen Bauartgenehmigung des WDV-Systems.

Untergrundvorbereitung

Untergründe entsprechend den Verarbeitungsvorschriften der Kleber vorbehandeln.

Verbrauch

1 m2/m2

Verarbeitungsbedingungen

Während der Verarbeitung und in der Trocknungsphase dürfen die Umgebungs- und
Untergrundtemperaturen nicht unter +5 °C und über 30 °C liegen.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den Kommentar ATV DIN 18345 Punkt 3.1.3
ungeeignete klimatische Bedingungen.

Montage

- Manuelle oder maschinelle Verarbeitung möglich 
- Dämmplatten min. 10 cm versetzt im Verband verlegen und dicht stoßen (Kreuzstöße vermeiden)
- Stoß- und Lagerfugen müssen kleberfrei bleiben
- Fugen zwischen den Dämmplatten nie mit Kleber verschließen
- Fugen ≤ 5 mm mit geeignetem schwerentflammbaren Fugenschaum verfüllen
- Fugen und Fehlstellen > 5 mm mit gleichwertigen Dämmstoffstreifen schließen
- Höhenversatz an den Plattenstößen vermeiden
- An den Gebäudeecken Dämmstoffe verzahnen
- Auf flucht- und lotrechte Verarbeitung achten
- Beschädigte Dämmplatten dürfen nicht eingebaut werden
- Unbeschichtete Mineralwolle-Dämmplatten im Klebebereich vorspachteln (Press-Spachtelung)

Wulst-Punkt-Methode:
Durch die vorhandene Haftbeschichtung auf der Klebeseite kann eine Pressspachtelung entfallen.
Auftragen einer umlaufenden Wulst am Plattenrand und Klebepunkten in der Mitte.
- Putzsysteme - Klebekontaktfläche bis 200 mm ≥ 40 %
- Hartbelagssysteme - Klebekontaktfläche ≥ 60 %

Vollflächige Verklebung:
Bei vollflächigem Kleberauftrag auf die Dämmplatte im Zahnbett-Verfahren arbeiten. Bei vollflächigem Kleberauftrag auf die Wand, den Klebemörtel unmittelbar vor dem Ansetzen der Dämmplatte mit einer Zahntraufel durchkämmen. Die Dämmplatten sind unverzüglich, spätestens nach 10 Minuten, mit der Seite, auf die der Klebemörtel aufgetragen wurde, am Untergrund einzudrücken, einzuschwimmen und anzupressen.

Maschinelles Verkleben (Teilflächenverfahren):
Die Klebemasse maschinell auf den Untergrund in Form von senkrechten Wülsten aufspritzen. Die Klebewülste müssen ca. 5 cm breit und in der Wulstmitte mindestens 10 mm dick sein. Der Achsabstand darf 10 cm nicht überschreiten. Die Dämmplatten sind unverzüglich in das frische Klebemörtelbett einzudrücken, einzuschwimmen und anzupressen. Um Hautbildung zu vermeiden, darf nur soviel Kleberfläche vorgelegt werden, wie unmittelbar mit Dämmplatten belegt werden kann.
- Putzsysteme - Klebekontaktfläche ≥ 50 %

Zweilagige Verlegung:
Die Platten können einlagig bis 300 mm und zweilagig bis 400 mm verlegt werden. Bei der zweilagigen Verlegung sind Dämmstoffdicken von 60 mm bis 200 mm beliebig kombinierbar. Die zweite Lage muss im Fugenversatz zur ersten Lage mit einem systemzugehörigen mineralischen Klebemörtel verklebt werden.
- Putzsysteme - Klebekontaktfläche der Einzellage ≥ 40 %
- Putzsysteme - Klebekontaktfläche zwischen den Doppellagen ≥ 40 %

Verdübelung:
Die Dämmplatten sind am Untergrund anzukleben und durch Dübel zu befestigen. Die Anzahl und Lage der Dübel ergibt sich aus den Angaben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung / allgemeinen Bauartgenehmigung. Die Verdübelung erfolgt nach ausreichender Erhärtung des Klebemörtels.

Oberflächenbündig:
Die Dämmplatten können mit zugelassenen Capatect Tellerdübeln (Tellerdurchmesser 60 mm) oder kombiniert mit der Capatect Dübelscheibe 153 (Tellerdurchmesser 90 mm) befestigt werden. Ab Dämmstoffdicken > 200 mm ist die Befestigung nur mit Dübeltellerdurchmessern von mindestens 90 mm zulässig.
- Lage der Dübel: in der Fläche oder in Fläche und Fuge
- Dämmstoffdicken: ab 60 mm

Vertieft:
Die Dämmplatten können mit zugelassenen Tellerdübeln (z.B. Capatect Universaldübel 053) in Kombination mit dem Capatect Thermozylinder 154 (Tellerdurchmesser 112 mm) befestigt werden. Die Abdeckung erfolgt mit zugehörigen Dübelrondell.
- Lage der Dübel: in der Fläche
- Dämmstoffdicken: ab 80 mm

Versenkt:
Ab Dämmstoffdicken von 80 mm bis max. 200 mm ist eine versenkte Befestigung mit dem Capatect Universaldübel 053 möglich. Die Flächendübelung ist nur bis zu einer maximalem Windlast von We ≤ 1,44 KN/m2 zulässig. Die Abdeckung erfolgt mit zugehörigen Dübelrondell.
- Lage der Dübel: in der Fläche
- Dämmstoffdicken: ab 80 - 200 mm

Bei der Befestigung in der Fläche sind Abstände vom Dübelschaft zum Dämmplattenrand von 15 cm und von Dübeln untereinander von 20 cm einzuhalten

Verdübelung durch das Armierungsgewebe:
Die Dämmstoffplatten können mit zugelassenen Tellerdübeln (Tellerdurchmesser 60 mm) durch das Armierungsgewebe nach dem Auftragen des Unterputzes befestigt werden.
- Lage der Dübel: nach DIN 55699

Verdübelung durch das Armierungsgewebe bei angeklebter Bekleidung oder verputzten Deckenunterseiten:
Bei Systemen mit angeklebter Bekleidung oder verputzten Deckenuntersichten müssen die Dämmplatten mit zugelassenen Capatect Tellerdübeln (z.B. Capatect Universaldübel 053) durch das Armierungsgewebe nach dem Auftragen der Armierungsmasse befestigt werden. Danach werden unverzüglich („frisch in frisch") die Dübelteller abgespachtelt oder eine zweite Schicht Armierungsmasse aufgebracht.

Systeme mit angeklebter Bekleidung:
- Dübelanordnung: nach DIN 55699

Deckenunterseiten:
- Dämmstoffdicken: 80 - 200 mm
- Dübelanordnung: nach Dübelraster der bauaufsichtlichen Zulassung

Hinweis:
Stoßfugen von Dämmplatten dürfen nicht über den Anschlusszonen unterschiedlicher Bauteile liegen (z. B. Ringanker, Rollladenkästen, Elementfugen). Die Dämmstoffe sollen hier mindestens 10 cm weit überbrücken und durch eine sichere Klebeverbindung beidseitig auflagern.

Im Gebäude vorhandene Dehnfugen müssen im Wärmedämm-Verbundsystem übernommen werden.

Unverputzte Dämmplatten an der Fassade vor Feuchtigkeit schützen und baldmöglichst mit armiertem Unterputz beschichten.

Die max. Feldgrößen ohne Feldbegrenzungsfugen bei Dämmstoffdicken > 200 mm oder bei der versenkten Dübelungsvariante sind nach dem Anwendungsdokument und/oder der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zu beachten.

Der Dämmstoff ist nicht geeignet für die Aufnahme von Spiraldübeln und Montageelementen wie DoRondo-PE Montagerondelle und ZyRillo Montagezylinder, die ausschließlich im Dämmstoff verklebt werden. Die Befestigung von Anbauteilen erfolgt ausschließlich über am Untergrund befestigte oder anders geeignete Montageelemente.

Gefahrenhinweise/Sicherheitsratschläge (Stand bei Drucklegung)

Bei auftretendem Staub Schutzkleidung (staubdicht) und Staubmaske P1 tragen. Bei mechanischer Bearbeitung (Sägen, Bohren, Schleifen, Fräsen) und bei Über-Kopf-Arbeiten Schutzbrille tragen.

Entsorgung

Abfälle sind durch sorgsamen Zuschnitt und Weiterverwendung zu vermeiden. Dennoch anfallende geringe Materialreste nach EAK 170604 (Dämmaterial) ent­sorgen.

Zulassung

Z-33.43-132
Z-33.47-859
Z-33.46-1091
Z-33.46-1732

Technischer Beratungsservice

Tel.: +49 6154 71-71710
Fax: +49 6154 71-71711
E-Mail: kundenservicecenter@caparol.de

Technische Information

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