Verwendungszweck
Phenolharzschaum-Fassadendämmplatten für die Befestigung durch Kleben und Dübeln in Capatect Fassadensystemen. Besonders geeignet als platzsparende Lösung für den Loggia-, und Laibungsbereich, bei Dachgauben etc.Eigenschaften
- Hoch wärmedämmend
- Beidseitig vlieskaschiert
- Diffusionsfähig
- Tropft nicht brennend ab
- HBCD-frei, FCKW- und HFCKW-frei
Farbtöne
Rosa mit beidseitigem weißem VliesLagerung
Trocken, vor Feuchtigkeit geschützt.
Phenolharzdämmplatten nicht direkt auf dem Boden lagern. Dämmstoffpakete auf der Baustelle mit Folie abdecken, Dämmplatten vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. Längere ungeschützte UV-Einwirkungen auf die Platten sind zu vermeiden. Durch Lagerung ergibt sich eine Farbänderung der Platte, die Platteneigenschaften ändern sich dadurch nicht.
Material
Phenolharz-Hartschaum (PF)Wärmeleitfähigkeit
λB = 0,022 W/(m·K) Bemessungswert nach DIN 4108-4
λD = 0,021 W/(m·K) Nennwert nach DIN EN 12667 oder DIN EN 12939
Wasserdampfdurchlässigkeit
μ = 20/100 nach DIN EN 12086Wasseraufnahme
≤ 1,0 kg/m2 nach DIN EN 1609Rohdichte
ρ: ca. 35 kg/m³ nach EN 1602Brandverhalten
Klasse C-s2, d0 nach DIN EN 13501-1
Dicke
Dickentoleranz ± 2 mm nach DIN EN 823
Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene
≥ 60 kPa nach DIN EN 1607Produkt-Nr.
122
Capatect PF-Dämmplatte 122 | |
Format | 1.200 x 400 mm |
Kantenausbildung | stumpf |
Plattendicke | 20-200 mm ≥ 160 mm bestehend aus zwei werkseitig verklebten Einzelplatten Laibungsdämmplatten: 20-30 mm Fassadendämmplatten: 40-200 mm |
Verpackungseinheit | siehe aktuelles Lieferprogramm |
Untergründe
Mineralische Untergründe neubaugleich, feste Altputze, tragfähige Altanstriche oder -beschichtungen, sowie andere tragfähige, ebene Untergründe bzw. gemäß den Angaben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung / allgemeinen Bauartengenehmigungen der WDVS.Untergrundvorbereitung
Der Untergrund muss sauber, trocken und tragfähig sein. Verunreinigungen und trennend wirkende Substanzen (z. B. Schalöl), sowie vorstehende Mörtelgrate sind zu entfernen. Schadhafte, blätternde Anstriche und Strukturputze sind weitmöglichst zu entfernen. Putzhohlstellen sind abzuschlagen und flächenbündig beizuputzen. Stark saugende, sandende oder mehlende Oberflächen sind gründlichst bis zur festen Substanz zu reinigen und zu grundieren.Die Verträglichkeit eventuell vorhandener Beschichtungen mit dem Klebemörtel ist sachkundig zu prüfen.
Verbrauch
1,0 m2/m2Verarbeitungsbedingungen
Während der Verarbeitung und in der Trocknungsphase dürfen die Umgebungs- und Untergrundtemperaturen nicht unter +5 °C und über 30 °C liegen. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen sind geeignete Maßnahmen zum Schutz der bearbeiteten Fassadenflächen zu treffen.
Verarbeitung
- Dämmplatten mind. 10 cm versetzt im Verband verlegen und dicht stoßen
- Stoß- und Lagerfugen müssen kleberfrei bleiben
- Fugen zwischen den Dämmplatten nie mit Kleber verschließen
- Fugen ≤ 5 mm mit geeignetem schwerentflammbaren Fugenschaum verfüllen
- Fugen und Fehlstellen > 5 mm mit gleichwertigen Dämmstoffstreifen schließen
- Höhenversatz an den Plattenstößen vermeiden
- An den Gebäudeecken Dämmstoffe verzahnen
- Auf flucht- und lotrechte Verarbeitung achten
- Beschädigte Dämmplatten dürfen nicht eingebaut werden
Dämmplattenzuschnitt:
Dämmplattenzuschnitt nur mit Säge, Messer usw. vornehmen. Schneiden mit Heißdraht ist nicht möglich.
Wulst-Punkt-Methode:
Auftragen einer umlaufenden Wulst am Plattenrand und Klebepunkten in der Mitte.
- Putzsysteme - Klebekontaktfläche ≥ 40 %
Vollflächige Verklebung:
Bei ebenen Untergründen kann der Kleber mittels einer Zahnspachtel/Zahntraufel vollflächig aufgebracht werden. Die Dämmplatten sind unverzüglich, spätestens nach 10 Minuten, mit der Seite, auf die der Klebemörtel aufgetragen wurde, am Untergrund einzudrücken, einzuschwimmen und anzupressen.
Maschinelles Verkleben (Teilflächenverfahren)
Die Klebemasse (Capatect CS-Klebe- und Armierungsmörtel 850) maschinell auf den Untergrund in Form von senkrechten Wülsten aufspritzen. Die Klebewülste müssen ca. 5 cm breit und in der Wulstmitte mindestens 10 mm dick sein. Der Achsabstand darf 10 cm nicht überschreiten. Die Dämmplatten sind unverzüglich in das frische Klebemörtelbett einzudrücken, einzuschwimmen und anzupressen. Um Hautbildung zu vermeiden, darf nur soviel Kleberfläche vorgelegt werden, wie unmittelbar mit Dämmplatten belegt werden kann.
- Klebekontaktfläche ≥ 60 %
Verdübelung
Die Dämmplatten sind am Untergrund anzukleben und durch Dübel zu befestigen. Die Anzahl und Lage der Dübel ergibt sich aus den Angaben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung / allgemeinen Bauartgenehmigung. Die Verdübelung erfolgt nach ausreichender Erhärtung des Klebemörtels.
Oberflächenbündig:
Die Dämmplatten können mit zugelassenen Tellerdübeln (Tellerdurchmesser mind. 60 mm) befestigt werden.
- Lage der Dübel: in der Fläche oder in Fläche und Fuge
Vertieft:
Die Dämmplatten können mit dem Capatect Universaldübel 053 in Kombination mit dem Capatect Thermozylinder 154 (Tellerdurchmesser 112 mm) befestigt werden. Es empfhielt sich in die Dübel in der vertieften Befestigungsvariante nur in der Fläche zu setzen. Die Abdeckung erfolgt mit zugehörigen Dübelrondell.
in der Fläche oder in Fläche und Fuge
- Dämmstoffdicken: ab 80 mm Dämmstoffdicke
Verdübelung durch das Armierungsgewebe:
Die Dämmstoffplatten können mit zugelassenen Tellerdübeln (Tellerdurchmesser 60 mm) durch das Armierungsgewebe nach dem Auftragen der Armeirungsmasse befestigt werden. Danach werden unverzüglich („frisch in frisch") die Dübelteller abgespachtelt oder eine zweite Schicht Armierungsmasse aufgebracht.
- Dübelanordnung: nach DIN 55699
Beschichtung
Armierung:
Dämmplatten nicht länger als ca. 7 Tage unbeschichtet stehen lassen. Als Armierung auf den Fassadendämmplatten Capatect CS-Klebe- und Armierungsmörtel 850 in 5-7 mm Schichtdicke mit Capatect Gewebe 650 verwenden.
Oberputz:
Die Überarbeitung der Armierungslage erfolgt mit den systemzugehörigen Oberputzen. In schwerentflammbaren WDVS ist eine Gesamtschichtdicke von mind. 7 mm einzuhalten.
Hinweis
Umverpackungen rechtzeitig entfernen:
Umverpackungen der Dämmplatten mind. 10 Minuten vor der Verarbeitung entfernen, da sich die Dämmplatten vor der Verlegung entspannen müssen.
Unverputzte Dämmplatten:
Unverputzte Dämmplatten an der Fassade vor Feuchtigkeit schützen und baldmöglichst mit armiertem Unterputz beschichten.
Vlieskaschierung darf nicht beschädigt werden:
Die Vlieskaschierung auf der Putzseite darf nicht z.B. durch Abschleifen evtl. vorhandener Unebenheiten beschädigt werden.
Klebeseite:
Es wird empfohlen, die mit „Wandseite" bedruckte Seite der Dämmplatte als Klebeseite zu verwenden.
Nicht geeignet:
Phenolharzdämmplatten sind nicht im Sockelbereich geeignet.
Der Dämmstoff ist nicht geeignet für die Aufnahme von Spiraldübeln und Montageelementen wie DoRondo-PE Montagerondelle und ZyRillo Montagezylinder, die ausschließlich im Dämmstoff verklebt werden. Die Befestigung von Anbauteilen erfolgt ausschließlich über am Untergrund befestigte oder anders geeignete Montageelemente.
Aromatische Lösemittel:
Nicht in Verbindung mit aromatischen Lösemitteln bringen.
Einbauteile schützen:
Einbauteile mit direktem Kontakt zum Phenolharzdämmstoff, wie z. B. Sockel- und Eckschienen, müssen aus Kunststoff, Edelstahl oder Aluminium bestehen oder korrosionsgeschützt sein. Der Kontakt von anderen ungeschützten Metallen mit Phenolharzdämmstoff führt zur Korrosion und ist zu vermeiden.
Stoßfugen von Dämmplatten:
Stoßfugen von Dämmplatten dürfen nicht über den Anschlusszonen unterschiedlicher Bauteile liegen (z. B. Ringanker, Rollladenkästen, Elementfugen). Die Dämmstoffe sollen hier mindestens 10 cm weit überbrücken und durch eine sichere Klebeverbindung beidseitig auflagern.
Dehnfugen:
Im Gebäude vorhandene Dehnfugen müssen im Wärmedämm-Verbundsystem übernommen werden.
Beachten:
Zu beachten sind die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / allgemeine Bauartengenehmigung der zugrundeliegenden WDV-Systeme bzw. VHF und die Technischen Informationen der Produkte.
Gefahrenhinweise/Sicherheitsratschläge (Stand bei Drucklegung)
Für die Verarbeitung wird eine schneidende Bearbeitung empfohlen. Sägen, Fräsen und Schleifen führt zu erheblichen Staubbelastungen. Bei der Verarbeitung geeignete Schutzhandschuhe, hautbedeckende Arbeitskleidung und Schutzbrille/Mundschutz tragen.Entsorgung
Abfälle sind durch sorgsamen Zuschnitt und Weiterverwendung zu vermeiden. Dennoch anfallende geringe Materialreste nach EAK 170604 (Dämmmaterial) entsorgen.
Zulassung
Z-33.43-1666ETA-11/0300
Technischer Beratungsservice
Tel.: +49 6154 71-71710Fax: +49 6154 71-71711
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