Verwendungszweck
EPS-Fassadendämmplatte für die Befestigung durch Kleben bzw. Kleben und Dübeln in den Capatect FassadensystemenEigenschaften
- Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: WAP
- In Abhängigkeit der Bauteilkonstruktion schallschutzverbessernd
- Formstabil und thermisch unempfindlich
- Güteüberwacht nach DIN EN 13163 und den Qualitätsrichtlinien für Fassadendämmplatten des IVH und VDPM
- HBCD-frei, FCKW- und HFCKW-frei
- Blendfreie Verarbeitung
- EPS - DIN EN 13163 - T(1) – L(2) - W(2) - S(2) - P(3) - BS50 - TR80 - DS(N)2 - DS(70,-)2 - SS25 - GM500
Farbtöne
Dalmatiner (grau/weiß gesprenkelt)Lagerung
Trocken, vor Feuchtigkeit und Sonneneinstrahlung (verschattet oder in geschlossenen überdachten Räumen) geschützt, lagern. Nicht über längere Zeit ungeschützt der Witterung und UV-Einwirkung aussetzen.
Material
Expandierter Polystyrol-Hartschaum (EPS)Wärmeleitfähigkeit
λB: 0,034 W/(m·K) Bemessungswert nach DIN 4108-4λD: 0,033 W/(m·K) Nennwert nach DIN EN 12667 oder DIN EN 12939
Diffusionswiderstandszahl µ (H2O)
µ = 30/70 nach DIN EN 12086Wasseraufnahme
≤ 0,2 kg/m2 nach DIN EN 12087Rohdichte
ρ ≤ 20 kg/m³ nach DIN EN 1602Brandverhalten
Klasse E nach DIN EN 13501-1Baustoffklasse B1 nach DIN 4102-1
Dynamische Steifigkeit
DIN EN 29052-1:s'≤ 20 MN/m³, (≥ 80 mm)
s'≤ 15 MN/m³, (≥ 120 mm)
s'≤ 10 MN/m³, (≥ 160 mm)
s'≤ 7 MN/m³, (≥ 200 mm)
Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene
≥ 80 kPa nach DIN EN 1607Plattendicke (mm) | Dämmplattenformat: | |
Prod.-Nr. | Verpackung (m2) in Schrumpffolie | |
80 | 164/08 | 3,0 |
100 | 164/10 | 2,5 |
120 | 164/12 | 2,0 |
140 | 164/14 | 1,5 |
160 | 164/16 | 1,5 |
180 | 164/18 | 1,0 |
200 | 164/20 | 1,0 |
Sonderdicken auf Anfrage |
Geeignete Untergründe
Mineralische Untergründe neubaugleich, feste Altputze, Holz- und Plattenwerkstoffe, sowie tragfähige Altanstriche oder -beschichtungen bzw. gemäß den Angaben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen / allgemeinen Bauartengenehmigungen der WDVS.
Untergrundvorbereitung
Der Untergrund muss fest, trocken, fett- und staubfrei sein und ggf. eine ausreichende Tragfähigkeit für den Einsatz von Dübeln besitzen. Verunreinigungen und trennend wirkende Substanzen (z.B. Schalöl) sowie vorstehende Mörtelgrate sind zu entfernen. Schadhafte, blätternde Anstriche und Strukturputze sind weitmöglichst zu entfernen. Putzhohlstellen sind abzuschlagen und flächenbündig beizuputzen. Stark saugende, sandende oder mehlende Oberflächen sind gründlichst bis zur festen Substanz zu reinigen und zu grundieren.Die Verträglichkeit eventuell vorhandener Beschichtungen mit dem Klebemörtel ist sachkundig zu prüfen. Untergründe entsprechend den Verarbeitungsschriften der Kleber vorbehandeln.
Abhängig von der Beschaffenheit des Untergrundes (Haftzugsfestigkeit, Ebenheit) oder der Systemwahl kann das Verdübeln der Dämmplatten erforderlich sein.
Verbrauch
1,0 m2/m2Verarbeitungsbedingungen
Während der Verarbeitung und in der Trocknungsphase dürfen die Umgebungs- und Untergrundtemperaturen nicht unter +5 °C und über +30 °C liegen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf DIN 18345 Punkt 3.1.3 (ungeeignete klimatische Bedingungen). Nicht unter direkter Sonneneinstrahlung verarbeiten.
Montage
- Manuelle oder maschinelle Verarbeitung möglich
- Stoß- und Lagerfugen müssen kleberfrei bleiben
- Fugen ≤ 5 mm mit geeignetem schwerentflammbaren Fugenschaum verfüllen
- Fugen und Fehlstellen > 5 mm mit gleichwertigen Dämmstoffstreifen schließen
- Dämmplatten min. 10 cm versetzt im Verband verlegen und dicht stoßen
- Höhemversatz an den Plattenstößen vermeiden
- An den Gebäudeecken Dämmstoffe verzahnen
- Auf flucht- und lotrechte Verarbeitung achten
- Unebenheiten beischleifen und Schleifstaub entfernen
- Beschädigte Dämmplatten dürfen nicht eingebaut werden
Wulst-Punkt-Methode:
Auftragen einer umlaufenden Wulst am Plattenrand und Klebepunkten in der Mitte.
- Putzsysteme - Klebekontaktfläche ≥ 40 %
-Vollflächige Verklebung:
Bei ebenen Untergründen kann der Kleber mittels einer Zahnspachtel/Zahntraufel vollflächig aufgebracht werden. Die Dämmplatten sind unverzüglich mit der Seite, auf die der Klebemörtel aufgetragen wurde, am Untergrund anzudrücken, einzuschwimmen und anzupressen.
Verklebung mit Klebeschaum:
Bei Verwendung des Klebeschaums "Capatect EcoFix" EPS-Platten durch Auftragen eines umlaufenden randnahen Wulstes und mit einem eingeschlossenen Wulst in M- oder W-Form versehen.
- Putzsysteme - Klebekontaktfläche: ≥ 40 %
Maschinelles Verkleben (Teilflächenverfahren):
Die systemzugehörige Klebemasse maschinell auf den Untergrund in Form von senkrechten Wülsten aufspritzen. Die Klebewülste müssen ca. 5 cm breit und in der Wulstmitte mindestens 10 mm dick sein. Der Achsabstand darf 10 cm nicht überschreiten. Die Dämmplatten sind unverzüglich in das frische Klebemörtelbett einzudrücken, einzuschwimmen und anzupressen. Um Hautbildung zu vermeiden, darf nur soviel Kleberfläche vorgelegt werden, wie unmittelbar mit Dämmplatten belegt werden kann.
- Putzsysteme - Klebekontaktfläche ≥ 60 %
Maschinelles Verkleben (Vollflächiger Auftrag):
Die systemzugehörige Klebemasse maschinell bis max. 10 mm Dicke auf den Untergrund aufspritzen. Unmittelbar vor dem Ansetzen der Dämmplatten ist der Klebemörtel mit einer Zahntraufel (die Zahnbreite und -tiefe richtet sich nach der Beschaffenheit des Untergrundes) aufzukämmen. Die Dämmplatten sind unverzüglich in das frische Klebemörtelbett einzudrücken, einzuschwimmen und anzupressen. Um Hautbildung zu vermeiden, darf nur soviel Kleberfläche vorgelegt werden, wie unmittelbar mit Dämmplatten belegt werden kann.
Zweilagige Verlegung:
Die Platten können einlagig und zweilagig bis 400 mm Dämmstoffdicke verlegt werden. Bei der zweilagigen Verlegung müssen die Platten eine Dämmstoffdicke von mindestens 60 mm besitzen und aus demselben EPS-Dämmstoff bestehen. Die zweite Lage muss im Fugenversatz zur ersten Lage mit einem systemzugehörigen mineralischen Klebemörtel verklebt werden.
- Putzsysteme - Klebekontaktfläche: ≥ 40 %
Verdübelung
Anforderung:
Die Dämmplatten sind am Untergrund anzukleben und ggf. durch Dübel zu befestigen. Eine Verdüblung wird bei unzureichender Haftzugestigkeit des Klebemörtel zum Untergrund sowie bei Unebenheiten > 1 cm/m erforderlich. Für rein geklebte WDVS muss eine Abreißfestigkeit von mindestens 0,08 N/mm2 eingehalten werden. Die Anzahl und Lage der Dübel ergibt sich aus den Angaben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung / allgemeinen Bauartgenehmigung. Die Verdübelung erfolgt nach ausreichender Erhärtung des Klebemörtels.
Oberflächenbündig:
Die Dämmplatten können mit zugelassenen Tellerdübeln (Tellerdurchmesser 60 mm) oder kombiniert mit der Capatect Dübelscheibe 153 (Tellerdurchmesser 90 mm) befestigt werden.
- Dübelanordnung: in der Fläche oder in Fläche und Fuge
- Dämmstoffdicken: ab 80 - 400 mm
Versenkt:
Ab Dämmstoffdicken von 80 mm bis max. 400 mm ist eine versenkte Befestigung mit dem Capatect Universaldübel 053 möglich. Die Abdeckung erfolgt mit zugehörigen Dübelrondell.
- Dübelanordnung: in der Fläche oder in Fläche und Fuge
- Dämmstoffdicken: ab 80 - 400 mm
- Montagetool/Setzwerkzeug verwenden
Abstände der Dübel bei Verdübelung in der Plattenfläche:
Bei der Befestigung in der Fläche sind Abstände vom Dübelschaft zum Dämmplattenrand von 15 cm und von Dübeln untereinander von 20 cm einzuhalten.
Verdübelung durch das Armierungsgewebe:
Die Dämmstoffplatten können mit zugelassenen Tellerdübeln (Tellerdurchmesser 60 mm) durch das Armierungsgewebe nach dem Auftragen der Armierungsmasse befestigt werden. Danach werden unverzüglich („frisch in frisch") die Dübelteller abgespachtelt oder eine zweite Schicht Armierungsmasse aufgebracht.
- Dübelanordnung: nach DIN 55699
- Dämmstoffdicken: ab 80 - 400 mm, je nach relevanter Zulassung (abZ)
Zweilagige Verlegung von EPS-Platten bei WDVS mit Putzbeschichtung:
Bei zweilagiger Verlegung der EPS-Dämmstoffplatten sind die Dübel durch die gesamte Dämmstoffdicke zu setzen. Alternativ darf bei EPS-Platten nur die erste Dämmstofflage mit Dübeln befestigt werden. Die zweite Lage ist dann vollflächig mit zulassungsrelevantem Klebemörtel zu verkleben.
Hinweis
Einschränkungen im Putzaufbau beachten:
Auf elastifizierten Dämmplatten sind Einschränkungen im Putzaufbau zu beachten. Die Mindestschichtstärke der Armierungslage soll 4 mm nicht unterschreiten. Das Putzgewicht (Unter- und Oberputz) ist auf max. 15 kg/m2 begrenzt.
Unverputzte Dämmplatten:
Unverputzte Dämmplatten an der Fassade sind vor Feuchtigkeit zu schützen und baldmöglichst mit armiertem Unterputz zu beschichten.
Stoßfugen von Dämmplatten:
Stoßfugen von Dämmplatten dürfen nicht über den Anschlusszonen unterschiedlicher Bauteile liegen (z. B. Ringanker, Rollladenkästen, Elementfugen). Die Dämmstoffe sollen hier mindestens 10 cm weit überbrücken und durch eine sichere Klebeverbindung beidseitig auflagern.
Dehnfugen:
Im Gebäude vorhandene Dehnfugen müssen im Wärmedämm-Verbundsystem übernommen werden.
Konstruktive Brandschutzmaßnahmen:
Notwendige konstruktive Brandschutzmaßnahmen zum Erhalt der Schwerentflammbarkeit entnehmen Sie bitte der jeweiligen Zulassung / Bauartgenehmigung oder den Ausführungen: Technische Systeminformation Kompendium WDVS und Brandschutz des VDPM e.V.
Lösemittel:
Nicht in Verbindung mit aromatischen Lösemitteln bringen.
Schallschutz:
Die bewertete Verbesserung der Luftschalldämmung ΔRw,WDVS, die beim Nachweis des Schallschutzes (Schutz gegen Außenlärm) für das WDVS zu berücksichtigen ist, ist nach DIN 4109-34/A1, zu ermitteln.
Beachten:
Zu beachten sind die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / allgemeine Bauartengenehmigung der zugrundeliegenden WDV-Systeme bzw. VHF und die Technischen Informationen der Produkte.
Entsorgung
Abfälle sind durch sorgsamen Zuschnitt und Weiterverwendung zu vermeiden. Dennoch anfallende geringe Materialreste nach EAK 170604 (Dämmmaterial) entsorgen.Zulassung
Z-33.41-130Z-33.43-132
Z-33.47-859
Technischer Beratungsservice
Tel.: +49 6154 71-71710Fax: +49 6154 71-71711
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