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Brandschutz-
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Änderung der konstruktiven Brandschutzmaßnahmen bei WDVS mit EPS-Dämmstoff zum 01. Januar 2016

Die vom Deutschen Institut für Bautechnik angekündigten Änderungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für schwerentflammbare WDVS mit EPS-Dämmstoffen sind ab dem 01. Januar 2016 gültig.

Das Deutsche Institut für Bautechnik hat am 27.05.2015 Hinweise zur Verbesserung des Brandverhaltens von als schwerentflammbar einzustufenden WDVS mit EPS-Dämmstoff bekannt gegeben.

Die zusätzlich konstruktiven Vorgaben in der Ausführung von schwerentflammbaren WDVS wurden in die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen eingearbeitet und sind zum 01. Januar 2016 gültig. Eine Zusammenfassung der zusätzlich konstruktiven Brandschutzmaßnahmen in Abhängigkeit des Zulassungsgegenstands und der Dämmstoffdicke finden Sie in der Anlage bzw. in den bauaufsichtlichen Zulassungen.

Deutsches Institut für Bautechnik

Das Institut für Bautechnik in Berlin informierte mit Schreiben 27.05.2015, ergänzend zum 1. Schreiben vom 16.12.2014.

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Häufig gestellte Fragen zu den konstruktiven Brandschutzmaßnahmen bei schwerentflammbaren Wärmedämmverbundsysteme mit EPS-Dämmstoff.

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