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Die Energieeinsparverordnung erklärt

Das Thema Energiesparen ist so wichtig wie nie zuvor. Einerseits legen Hauseigentümer und diejenigen, die es werden wollen, großen Wert auf ein energieeffizientes Haus. Das senkt die Heizkosten und sorgt dafür, dass die Umwelt nicht stärker belastet wird als nötig. Andererseits lässt die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr zu, dass Bauunternehmen Häuser errichten, die zu viel Energie verbrauchen und CO2 in die Umwelt abstoßen. Die Anforderungen an Häuser, die beheizt oder klimatisiert werden, sind in der sogenannten Energieeinsparverordnung (kurz EnEV) festgelegt.

Auf dieser Seite liefern wir alle wichtigen Infos zur EnEV. Wir erklären, welche Vorschriften für einen Neubau und die Modernisierung eines bestehenden Gebäudes existieren. Wir erläutern zudem, worauf bei der Dämmung eines Hauses geachtet werden muss. Außerdem verraten wir, wie Bauherren einen EnEV-Nachweis für ihr Haus erhalten, denn dies bringt finanzielle Vorteile mit sich: Wer effizient baut, kann von Zuschüssen und vergünstigten Darlehen für den Hausbau profitieren.

Geschichte der Energiesparverordnung

Bereits im Jahr 1977 trat eine Wärmeschutzverordnung in Kraft, die sogenannte „Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden“. Über mehrere Versionen entstand schließlich die heutige Energiesparverordnung. Die EnEV 2007 passte die Anforderungen bezüglich des Energieverbrauchs von Gebäuden an und berücksichtigte erstmals den sommerlichen Wärmeschutz. Dieser beschreibt die Dämmung eines Hauses, die sicherstellt, dass das Sonnenlicht die Räume eines Hauses nicht zu stark aufheizt. Die EnEV 2009 reduzierte den zulässigen Energieverbrauch von Häusern um 30 Prozent und stellte höhere Anforderungen an die Wärmedämmung. Die aktualisierte Fassung schrieb weiter vor, Dachböden mit einer Wärmedämmung zu versehen.

2013 setzte die Bundesregierung die neue Energiesparverordnung in Kraft. Zu den wichtigsten Änderungen zählten die Verbannung von Heizkesseln, die älter als 30 Jahre sind und die Reduzierung des Energieverbrauchs von Häusern. Die Regierung verpflichtete die Bundesländer, Kontrollen einzuführen. Diese stellen sicher, dass Hausbauer die EnEV einhalten. Verstöße gegen die Energiesparverordnung kosten seit 2013 bis zu 50.000 Euro. Die Verordnung trat offiziell 2014 in Kraft, Bauherren bezeichnen sie daher als EnEV 2014. Die Bundesregierung beschloss 2016 zusätzliche Änderungen im Bereich des sommerlichen Wärmeschutzes und des Energieverbrauchs. Eine neue Energiesparverordnung setzte die Regierung nicht auf. Die Änderungen tragen daher den Titel EnEV 2016.

Ab der zweiten Jahreshälfte 2020 soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gelten, welches die bestehende EnEV mit EnEG und EEWärmeG in einem Gesetz zusammenfassen soll. Den aktuellen Entwurf vom 28.05.2019 finden Sie hier zur Verfügung.

Anforderungen an einen Neubau

In der Energiesparverordnung nimmt der Neubau den wichtigsten und größten Teil ein. Die Vorschriften der EnEV reduzieren den Energiebedarf eines Hauses auf ein Minimum. Jedes Haus verbraucht Energie durch Beheizung und Wasseraufbereitung. Die EnEV unterscheidet, mit welchen Energieträgern ein Haus beheizt wird. Mögliche Energieträger sind Öl, Gas und Strom. Zusätzlich berücksichtigt die EnEV Anlagen im Haus wie Pumpen, Brenner und Regler. Aus diesen Faktoren entstehen Anforderungen, die ein Neubau in Deutschland erfüllen muss. Diese erläutern wir in der nachfolgenden Liste.

  • Die EnEV gibt den Energiebedarf eines Hauses mit einem sogenannten Referenzgebäude gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung an. Neubauten dürfen seit 2016 nur noch maximal 75 Prozent des Energiebedarfs aufweisen.
  • Mittel, mit denen sich dieses Ziel für ein Haus umsetzen lässt, sind eine Fassadendämmung und eine Dachdämmung.
  • Dabei darf bei Dächern ein Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) von 0,20 Watt pro Quadratmeter und Kelvin nicht überschritten werden. Bei Außenwänden sind es U-Werte von 0,28 (gegen Außenluft) und 0,35 (gegen Erdreich und Boden).
  • Der sommerliche Wärmeschutz nach EnEV 2014 ist Pflicht und erfordert einen Nachweis. Die Räume in einem Haus dürfen einen sogenannten Sonneneintragskennwert nicht überschreiten. Dieser stellt sicher, dass die Sonne einen Raum mit geeignetem Wärmeschutz nicht über eine vorgegebene Temperatur erhitzt.

Bei Fragen zur EnEV hilft die Baubehörde des zuständigen Bundeslandes weiter. Diese ist dafür verantwortlich und überprüft, dass Neubauten gemäß der EnEV entstehen. Dort sind alle Informationen erhältlich, die zur Berechnung der Werte nötig sind, damit ein Neubau die Bedingungen für den Nachweis nach EnEV erfüllt.

Anforderungen an bestehende Bauten

Die Zahl bestehender Gebäude in Deutschland ist größer als die der Neubauten. Damit die bestehenden Gebäude ebenfalls energieeffizient und umweltschonend sind, stellt die EnEV Anforderungen an diese. Öl- und Gasheizkessel, die vor dem 01.10.1978 installiert wurden, sind verboten, sofern diese nicht modernisiert wurden. Heizungs- und Warmwasserrohre in den Gebäuden benötigen eine Dämmung, ebenso die obersten Geschossdecken zu Dachräumen. Dabei ist es egal, ob diese Räume bewohnt sind oder nicht: es gilt ein maximaler Wärmedurchgangskoeffizient von 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin.

Sanierung der Außenwände

Die EnEV 2016 macht zahlreiche Vorgaben für die Sanierung der Außenwände. Beispielsweise darf der Primärenergiebedarf nach der Sanierung nicht mehr als 40 Prozent über besagtem Referenzgebäude liegen.

Allerdings gelten die EnEV Vorgaben für WDVS nicht, wenn:

  • dieses auf einen vorhandenen, noch intakten und tragfähigen Altputz montiert werden kann
  • nicht mehr als 10% der gesamten Außenwandfläche überarbeitet wird
  • sich die energetische Qualität des Gebäudes nicht verschlechtert

Förderung für energieeffiziente Häuser

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, fördert den Bau von energiesparenden Häusern. Zur Bewertung der Häuser nach EnEV-Standard führte die KfW drei Standards ein: KfW-Effizienzhaus 55, KfW-Effizienzhaus 40 und KfW Effizienzhaus 40 Plus. Die Ziffer gibt an, wie viel Prozent des nach EnEV zulässigen Energieverbrauchs ein Haus verbraucht. Ist der Wert kleiner, ist das Haus energieeffizient und die KfW belohnt den Bau mit höheren Fördermitteln. Förderungen seitens der KfW sind auf drei Arten erhältlich.

  • Darlehen: Die KfW ist eine öffentlich-rechtliche Bank und fördert den Hausbau mit Darlehen. Wer ein energieeffizientes Haus baut, erhält Darlehen und Kredite mit geringem Zinssatz. Dieser liegt deutlich unter dem anderer Banken. Das bedeutet geringere Zinsrückzahlungen an die KfW, als dies üblicherweise der Fall ist.
  • Tilgungszuschüsse: Wer einen Kredit für energiesparendes Bauen von der KfW erhält, bekommt von dieser Tilgungszuschüsse. Das bedeutet, dass die KfW einen Zuschuss für einen Kredit gewährt. Das Geld wird nicht bar ausbezahlt, stattdessen verringert die KfW die offene Kreditsumme um einen bestimmten Betrag.
  • Direktzuschüsse: Die KfW zahlt in seltenen Fällen direkte Zuschüsse an Bauherren, in diesem Fall landet das Geld direkt auf dem Konto.
  • Des Weiteren gibt es das sogenannte Baukindergeld, welches beim Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützt. Das Baukindergeld beträgt 12.000 Euro pro Kind, ausgezahlt über zehn Jahre mit jeweils 1.200 Euro pro Jahr. Bezuschusst werden Vorhaben mit Starttermin zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020.

Einen KfW-Zuschuss beantragen

Wer ein Darlehen bei der KfW wünscht, beantragt dieses direkt bei der KfW. Der maximale Kreditbetrag beträgt 100.000 Euro. Fernab des Darlehens ist die KfW nicht verpflichtet, einen Tilgungs- oder Direktzuschuss auszuzahlen. Wird dieser beantragt, wird das Formular „Bestätigung nach Durchführung“ benötigt. Dieses ist ein Nachweis, dass ein Haus die Kriterien nach der EnEV erfüllt.

Der Energieausweis

Erfüllt ein Neubau die Anforderungen der EnEV, wird ein Energieausweis ausgestellt. Dieser gibt an, wie viel Energie ein Haus verbraucht. Seit 2014 sind Vermieter und Verkäufer verpflichtet, den Energieverbrauch der Immobilie in der Immobilienanzeige anzugeben. Die EnEV regelt, welche Institutionen den Energieausweis ausstellen. Berechtigt sind Hochschulabsolventen, Handwerksmeister und staatlich anerkannte Techniker im Bau- und Ingenieurwesen. Voraussetzung für die genannten Personen ist eine Ausbildung im energiesparenden Bauen. Auf der Webseite der Deutschen Energie-Agentur steht eine Liste mit Energieberatern, die dazu berechtigt sind, einen Energieausweis auszustellen.

Der Wärmeschutznachweis

Zusätzlich zum Energieausweis existiert der Wärmeschutznachweis. Dieser belegt, dass ein Neubau oder bestehendes Gebäude die gesetzlichen Vorgaben nach EnEV einhält. Ein Nachweis nach EnEV-Standards wird benötigt, wenn ein Bauantrag gestellt wird oder eine bestehende Immobilie modernisiert wird. Der Wärmeschutznachweis basiert auf den Vorgaben der EnEV 2014 und den Änderungen der EnEV 2016. Die EnEV regelt, wer einen entsprechenden Nachweis erstellen darf.

  • Architekten, Bauingenieure, Maschinenbauer und andere Fachrichtungen mit Schwerpunkt im energiesparenden Bauen stellen den Wärmeschutznachweis aus.
  • Zusätzlich befugt sind Handwerksmeister mit Zusatzausbildung im energiesparenden Bauen sowie staatlich anerkannte und geprüfte Techniker.
  • Energieberater sind ebenfalls berechtigt, einen Wärmeschutznachweis auszustellen.

Fazit: Darum ist die Energiesparverordnung wichtig

Die Energiesparverordnung existiert seit 2002 und gibt Kriterien für umweltschonendes Bauen vor. Wer plant, ein neues Haus zu bauen, ist dazu verpflichtet, die Vorgaben der EnEV einzuhalten. Das sorgt dafür, dass die Umwelt durch Neubauten weniger belastet wird. Gleichzeitig wird der eigene Geldbeutel geschont, da energieeffiziente Häuser geringere Kosten verursachen. Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau sind Förderungen für energieeffiziente Häuser erhältlich. Ausgebildete Fachkräfte stellen den Energie- und den Wärmeschutznachweis aus, der die Effizienz eines Hauses bescheinigt.