Verwendungszweck
Wärmedämmung von erdberührten Wänden außerhalb der Bauwerksabdichtung als:- Perimeterdämmung bei der Wassereinwirkungsklasse W1-E und W2-E nach DIN 18533-1.
Die Platten düfen im Bereich mit langanhaltend oder ständig drückenden Wasser (Grundwasser) verwendet werden, wobei sie maximal 3,50 m in das Wasser eintauchen dürfen.
Bei Anordung der Perimeterdämmplatten im Grundwasser ist die Auftriebssicherung durch eine statische Berechnung nachzuweisen. Die Auftriebskräfte dürfen nicht über eine bituminöse Verklebung/Abdichtung in das Bauwerk eingeleitet werden.
Die Platten sind nicht für eine Beschichtung und für den Einsatz im Sockelbereich geeignet.
In abweichenden Anwendungsfällen bitte Beratung anfordern.
Eigenschaften
- Anwendungstyp: PW nach DIN 4108-10
- Glatte, extrusionsverdichtete Oberfläche
- Kantenausbildung: Stufenfalz
Farbtöne
Grün
Lagerung
Trocken, geschützt vor Feuchtigkeit und Sonneneinstrahlung.Wärmeleitfähigkeit
Bemessungswert nach allgemeiner Bauartgenehmigung (einlagig) nach Wassereinwirkungsklasse:
λ = 0,034 W/(mK) bei W1-E
λ = 0,039 W/(mK) bei W2-E
Diffusionswiderstandszahl µ (H2O)
50 - 150 (dickenabhängig)Druckspannung bei 10% Stauchung
300 kPa
Rohdichte
31 - 39 kg/m³
Brandverhalten
Klasse E nach DIN EN 13501Kapillare Wasseraufnahme
0,7 V.-% nach EN 12087Produkt-Nr.
110Flächennennmaß: 1.265 x 615 mm
Flächendeckmaß: 1.250 x 600 mm
Kantenausbildung: Stufenfalz
Dickenspektrum: siehe aktuelles Lieferprogramm
Das Gebäude und seine Bauteile, vor denen die Capatect XPS-Perimeterdämmplatten 110 angeordnet werden sollen, müssen mit einer Bauwerksabdichtung nach DIN 18533 vor einer Beanspruchung mit Wasser geschützt sein, oder aufgrund ihrer Bauweise keinerlei zusätzlicher Abdichtung bedürfen.
Beschädigte Dämmplatten dürfen nicht eingebaut werden.
Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die Dämmschicht nicht von Wasser (z. B. auf der Geländeoberfläche fließend oder von der Fassadenfläche abfließendem Niederschlagswasser) hinterlaufen werden kann.
Die Bauwerksabdichtung einschließlich der zum Einsatz kommenden Hilfsstoffe muss mit den Capatect XPS-Perimeterdämmplatten 110 verträglich sein.
Untergrundvorbereitung
Alle Untergründe müssen tragfähig, trocken, eben (DIN 18202 bzw. 18203), sauber und frei von haftmindernden Rückständen sein. Voraussetzung für die Verlegung der Perimeterdämmung ist die fachgerechte Ausführung der Gebäudeabdichtung nach DIN 18533.Untergründe ggf. entsprechend den Verarbeitungsvorschriften der für das Einsatzgebiet definierten Kleber vorbehandeln.
Verbrauch
1 m2/m2Dämmplattenverlegung
Die Capatect XPS-Perimeterdämmplatten 110 müssen dicht gestoßen im Verband verlegt werden und im Wandbereich eben auf dem Untergrund aufliegen. Kreuzstöße sind zu vermeiden.
Verklebung je nach Anwendungssituation mit dem dafür definierten Klebeverfahren und mit den dafür geeigneten und definierten Klebemassen.
Im Einsatzbereich der "Wassereinwirkung W1-E nach DIN 18533-1", ist die Dämmplatte gegen Verschieben und Verrutschen zu sichern. Ein punktförmiger Kleberauftrag zur Lagesicherung ist zulässig. Auf bituminösen Bauwerksabdichtungen sind weiche Verklebungen ohne Lasteintrag in die Abdichtung z. B. Capatect Klebe- und Dichtmasse 114 zu verwenden.
Im Einsatzbereich der "Wassereinwirkung W2-E nach DIN 18533-1" sind die Dämmplatten vollflächig mit dem Untergrund zu verkleben. Der seitliche Plattenrand ist umlaufend durch Verspachteln mit Kleber oder geeigneten bituminösen Dichtmassen vor dem Hinterlaufen durch Wasser zu schützen.
Die Dämmstoffverlegung erfolgt mindestens 10 cm versetzt im Verband. An den Gebäudeecken Dämstoffe verzahnen.
Kann eine Beschädigung der Dämmplatten beim Verfüllen und Verdichten der Baugrube nicht ausgeschlossen werden, ist vor dem Verfüllen eine Schutzschicht (Noppenbahn mit Filtervlies, o.ä.) anzuordnen.
Im Sockelbereich und an der Geländeoberfläche sind die Capatect XPS-Perimeterdämmplatten 110 vor mechanischen Beschädigungen und UV-Strahlung zu schützen. Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die Dämmschicht nicht von Wasser hinterlaufen werden kann.
Entsorgung
Abfälle sind durch sorgsamen Zuschnitt und Weiterverwendung zu vermeiden. Dennoch anfallende geringe Materialreste nach EAK 170604 entsorgen. Hinweise zum Recycling von Materialzuschnitten ohne Kleber- und Spachtelanhaftungen können bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) eingeholt werden.Zulassung
Z-23.33-2080 / Z-23.33-2084CE-Kennzeichung
Die Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen erfolgt auf dem Gebinde sowie dem Datenblatt zur CE-Kennzeichnung.
Technischer Beratungsservice
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