Navigation überspringen
Prüfung des Untergrunds
Prüfung des Untergrunds

Die Prüfung des Untergrunds ist unerlässlich

Worauf Handwerker bei Trockenbauarbeiten mit Gipsplatten achten müssen

Fast jeder von uns hat es schon einmal erlebt: Die Wände sind gespachtelt, geschliffen, grundiert und farblich schön abgesetzt gestrichen. Jetzt muss nur noch das Klebeband ab, und dann hängen partiell Teile der Farbe samt der gipshaltigen Spachtelmasse am Klebeband. Doch woher kommt dieses Phänomen, und wie kann man sicher sein, dass man einen tragfähigen Untergrund hat? Gips(karton)platten und Gipsspachtelmassen sind im Trockenbau nicht mehr wegzudenken. Sie finden heute in fast jedem privaten und öffentlichen Neubau Verwendung. In der Praxis hat sich die Kombination aus Wandaufbau und Fugenspachtel bewährt, dennoch kommt es immer wieder zu diskussionsreichen Reklamationen durch partielle Ablösungen der Beschichtung vom Untergrund.

Der Bundesverband der Gipsindustrie weist in dem Merkblatt 1 „Baustellenbedingungen für Trockenbauarbeiten mit Gipsplatten-Systemen“ auf folgende für den Handwerker wichtige Punkte hin:

  • Generell ist für ausreichende Be- und Entlüftung zu sorgen.
  • Für das Verspachteln darf eine Raumtemperatur von +10 °C nicht unterschritten werden (DIN 18181).
  • Schnelles, schockartiges Aufheizen der Räume ist zu vermeiden, da sonst infolge der Längenänderungen und Aufschüsselungen Spannungsrisse entstehen können, dies gilt insbesondere beim Winterbau.
  • Ein direktes Anblasen der Gips(karton)platten und Gipsfaserplatten mit Heiß- oder Warmluft ist zu vermeiden. Ein extrem schnelles Heruntertrocknen bei Inbetriebnahme von Lüftungs- und Klimaanlagen ohne Befeuchter oder bei Einsatz von Bautrocknern ist ebenfalls zu vermeiden.
  • Langjährige Erfahrungen haben gezeigt, dass für die Verarbeitung von Gips(karton)platten und Gipsfaserplatten der günstige Klimabereich zwischen 40 und 80 % relativer Luftfeuchte und oberhalb einer Raumtemperatur von +5 °C liegt.

Untergrund

Bei stark saugenden Untergründen wird dem Gipsspachtel/Gipsmörtel das zwingend benötigte Wasserdepot für die Kristallisation vom Halbhydrat zum Dihydrat entzogen, eine ausreichende Festigkeit wird nicht erreicht.

Anmischen und Verarbeitung

Das Anmachen von Gips mit der dazu nötigen Wassermenge ist nach Angaben des Technischen Merkblatts auszuführen. Schnitt kanten sind vorab zu grundieren. Bei der Verarbeitung sind die oben genannten Verarbeitungstemperaturen zwingend zu beachten. Bereits angesteiftes Material darf weder mit Wasser noch mit weiterem Gipspulver vermengt werden

Schichtdicke

Wird der Gipsspachtel zu dünn (kleiner 500 µm bzw. < 0,5 mm) aufgetragen, wird diesem das notwendige Wasser zu schnell entzogen (Untergrund und/oder Luft). Die Kristallisation wird gestört bzw. findet nicht statt. Dann bleibt der Gips nach dem Trocknen leicht wasserlöslich.

Konsequenz für einen tragfähigen Gips-Untergrund

Damit der Gips richtig aushärtet, muss eine ausreichende Menge an Wasser während des Abbindeprozesses zur Verfügung stehen. Wird einer der oben genannten Punkte nicht beachtet, kann eine ausreichende Tragfähigkeit des Gipsspachtels nicht gewährleistet werden.

Prüfung des Gipsspachtels

Vor der Beschichtung mit Innenfarben ist der Gipsspachtel auf seine Tragfähigkeit zu prüfen. Das kann bei Schichtdicken über einem Millimeter durch sanften Druck mit einem harten Gegenstand erfolgen. Lässt die Oberfläche sich leicht beschädigen oder sind bei diesem Vorgang Abplatzungen festzustellen, ist die Festigkeit gestört. Bei Schichtdicken unter einem Millimeter wird durch Benetzung mit Wasser geprüft. Lässt sich der Gipsspachtel direkt nach dem Benetzen mit Wasser anlösen und entsteht dabei ein weicher, schmieriger Film (Fingerprobe), deutet das auf eine unzureichende Kristallisation bzw. Aushärte des Gipses hin.

Auswahl der Grundierung

Der Erfolg der einzelnen Maßnahmen ist durch eine Musterfläche am Objekt zu prüfen. Bei der Verklebung von Tapeten und anderer Wandbeläge in Verbindung mit pastösen Wandspachtelmassen sind die Herstellerangaben zwingend zu beachten. Dem Auftragnehmer (Handwerker) obliegt nach VOB Teil B § 4 Nr. 3 die allgemeine Beurteilung und Prüfung des Untergrundes. Stellt der Auftragnehmer einen Mangel fest, so hat dieser eine Hinweispflicht gegenüber dem Auftraggeber.

Fazit

Damit der Gips richtig aushärtet, muss eine ausreichende Menge an Wasser während des Abbindeprozesses zur Verfügung stehen. Um sicherzugehen, dass die Fläche richtig ausgehärtet ist, ist eine Untergrundprüfung unerlässlich. Falls nach der Überprüfung des Untergrundes eine nicht ausreichende Festigkeit festgestellt wird, muss eine geeignete Grundierung aufgetragen werden.