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Allgemeines zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Ablösung der bisherigen EnEV

Sanierung von Außenwänden mit WDVS zur Steigerung der Energieeffizienz

Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet, das von der Bundesregierung auf Vorschlag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat eingebracht wurde. Das Gebäudeenergiegesetz schafft ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für Gebäudeenergieeffizienz und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien. Es tritt am 1. November 2020 in Kraft und ersetzt die bisher gültige EnEV.

Zentrales Anliegen der Novelle ist die Entbürokratisierung und Vereinfachung. Die heute noch separaten Regelwerke zur Gebäudeenergieeffizienz und zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien werden zusammengeführt und vereinheitlicht. Anwendung und Vollzug werden so wesentlich erleichtert. Das aktuelle energetische Anforderungsniveau für Neubauten und für die Sanierung z. B. dem Anbringen eines WDVS bleibt unverändert und wird nicht verschärft.

Anforderungen zur Sanierung von Außenwänden mit und ohne Einsatz eines Wärmedämm-Verbundsystems

Werden Maßnahmen wie z. B. das Anbringen eines WDVS oder eine Putzerneuerung an Gebäuden ausgeführt, müssen die Anforderungen nach Anlage 7 des GEG (Bauteilanforderungen) nicht eingehalten werden, wenn die Außenwand nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden ist. Als Grundlage für diese Bewertung der Außenwand können z. B. alte Bauunterlagen herangezogen werden oder ein neue Berechnung der Außenwandkonstruktion erforderlich sein.

Wie bisher kann ein intakter Putz mit einer zusätzlichen Armierungslage und Oberputz überarbeitet werden – eine Forderung zu dämmen gibt es dabei nicht. Muss der Altputz jedoch abgenommen werden, weil er z. B. nicht tragfähig oder aus materialverträglicher Sicht überarbeitbar ist, greift der Tatbestand der „Putzerneuerung“ und die GEG-Anforderungen der Anlage 7 sollten eingehalten werden. Die Anwendung des GEG ist wie bisher nur erforderlich, wenn mehr als 10 % der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe (Außenwandfläche) überarbeitet werden sollen.

Der Tatbestand des „Anbringen […] von Dämmschichten auf der Außenseite einer bestehenden Wand“ wurde in das GEG wieder eingeführt, woraus folgend beim Anbringen von Wärmedämm-Verbundsystemen unter Beachtung der vorgenannten Absätze die Anforderungen des GEG (Bauteilanforderung an Außenwand mit Dämmschicht = 0,24 W/m²K) zu beachten sind.

Als Anlage ist schematisch dargestellt, welche Möglichkeiten der Sanierung von Außenwänden durch Putzerneuerung oder durch Montage eines WDVS aus Sicht des GEG möglich sind. Daneben werden die Möglichkeiten des Nachweises der Einhaltung der Anforderungen nach GEG dargestellt.

Schematische Darstellung einer Sanierung mit WDVS nach EnEV

Gibt es bei der energetischen Sanierung neben der formalen Anforderungen weitere Dinge zu beachten?

Die Auswahl der optimalen Dämmstoffdicke ist ohne Kenntnis der Bausubstanz kaum möglich. Im Regelfall kann von der Faustregel: „Je schlechter die Substanz, desto früher amortisiert sich die Fassadendämmung.“ ausgegangen werden.

Witterungsbedingungen und Nutzungsgewohnheiten, auch die Entwicklung der Kosten für Energieträger und -technik oder Baupreise beeinflussen die Wirtschaftlichkeit der gewünschten Maßnahme. Bauliche Gegebenheiten wie Anbauteile und Fremdmontagen müssen bei einer energetischen Planung berücksichtigt werden. Folgekosten von Fassadendämmungen wie die Verlängerung des Dachüberstands oder der Einbau neuer Fensterbänke können Entscheidungen beeinflussen. Auch die Nutzung von Fördermitteln kann zur Kostensubstitution erheblich betragen und müssen damit in die Betrachtung als positive Anreize einbezogen werden.

Eins ist sicher: Gedämmte Außenwände senken nicht nur laufende Kosten für Energie, sondern beeinflussen weitere Faktoren wie: 

  • Der Verbrauch meist endlicher Energieträger wird gesenkt.
  • Die Umwelt wird entlastet.
  • Die Behaglichkeit in den Wohnungen wird gesteigert.
  • Die Schimmelgefahr wird minimiert. 
  • Die Außenwand wird vor hygrothermischen Einflüssen geschützt.
  • Das optische Erscheinungsbild wird aufgewertet.
  • Der Wert der Immobilie wird erhöht.

Doch welches ist die wirtschaftlichste Dämmstoffdicke für die jeweilige Maßnahme?

Hier ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die Zusammenhänge der verschiedenen Einflussfaktoren berücksichtigt werden!

Einflussfaktoren sind z. B. 

  • Der Flächenanteil der Fassade und anderer wärmeumfassender Bauteile,
  • Der Ausgangszustand der wärmeumfassenden Bauteile,
  • Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpakete (Bspw. Fassade mit WDVS + Fenstererneuerung + Dachdämmung + Heizungsoptimierung und weiteres), 
  • Nutzung des Gebäudes,
  • Entwicklung von Energiepreis und Kapitalzins.

Der U-Wert der Außenwand

Der U-Wert der Außenwand wird durch die ersten cm Dämmstoff am meisten beeinflusst. Ein niedriger U-Wert führt zu höheren Wandinnentemperaturen.

Je niedriger der U-Wert der Ausgangskonstruktion ist, desto größer ist die potentielle Energieeinsparung durch ein WDVS.

Wenn die Fassade überarbeitet wird, fallen unabhängig davon, wie dick die Dämmung ist an Sowieso-Kosten an.

Als Sowieso-Kosten werden z. B. die nachfolgenden Arbeiten gezählt:

  • Gerüststellung, Baustelleneinrichtung, Demontagen und Montagen von Anbauteilen
  • Untergrundvorbereitungen
  • Herstellung von Anschlüssen an Fenster und Türen, Fremdeinbauten etc.
  • Verklebung der Dämmstoffe, Armierung, Oberputz und ggf. Anstrich

Fazit:

Der Dämmstoffpreis pro cm (Dicke) ist im Vergleich zu den Sowieso- und Gesamt-Erstellungskosten eines WDVS gering. Um die wirtschaftlichste Dämmstoffdicke für die betrachtete Maßnahme zu berechnen kann z. B. ein Energieberater hinzugezogen werden.

Dazu kommt, dass Wärmedämm-Verbundsysteme eine lange Nutzungsdauer haben. So kommen das Fraunhofer Institut für Bauphysik in Holzkirchen und das Institut für Bauforschung in Hannover in Ihren Untersuchungen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass sich Außenwände mit WDVS hinsichtlich der Schadensanfälligkeit auch über einen längeren Zeitraum nicht von normalen Putzfassaden unterscheiden. Standzeiten bis zu 40 Jahren sind keine Seltenheit.