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REACH - Ohne Daten kein Markt

Am 1. Juni 2007 ist die neue Chemikaliengesetzgebung der EU in Kraft getreten: 

Die REACH-Verordnung (Registrierung, Evaluierung, und Autorisierung von Chemikalien, Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) ist das bisher größte Gesetzgebungsverfahren der EU. Mit ihr wurde das bisherige Chemikalienrecht harmonisiert. Sie folgt dem Grundsatz „ohne Daten kein Markt“. Danach dürfen innerhalb des Geltungsbereichs nur noch chemische Stoffe in Verkehr gebracht werden, die registriert wurden. REACH basiert auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Industrie und gilt grundsätzlich für alle chemischen Stoffe. Eigenverantwortung der Industrie heißt auch, dass die Hersteller und Importeure für die Sicherheit ihrer Chemikalien die Verantwortung übernehmen. Es muss sichergestellt werden, dass alle vorgesehenen Verwendungen in der Produktkette sicher zu handhaben sind, ohne dass Gefahr für die Gesundheit der Verarbeiter oder Verbraucher und die Umwelt besteht.