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Capatect Lamelle VB 041 101

Mineralwolle-Lamellenstreifen nach DIN EN 13162 mit stehender Faserorientierung, ­beidseitig vorbeschichtet, Anwendungstyp WAP-zh und DI nach DIN 4108-10
LV Texte

Verwendungszweck

Druckbelastbare, nichtbrennbare ­Fas­sa­den­­­­dämmplatten (Lamellen) in den Capatect Fassadensystemen.

Eigenschaften

  • Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: WAP-zh und DI (Decken Innen)
  • Beidseitig anorganisch beschichtet - Steinwolle wasserabweisend ­hydro­phobiert
  • Formbeständig und sehr hoch zugfest
  • Alterungsbeständig
  • Güteüberwacht nach DIN EN 13162
  • Arbeitsmedizinische Einstufung: frei nach GefStoffV, ChemVerbotsV und EG-Richtl. 97/69 (Anm.Q)

Farbtöne

Dämmstoff: braun-gelb

Lagerung

Trocken, vor Feuchtigkeit geschützt, nicht ungeschützt der Witterung aussetzen.

Wärmeleitfähigkeit

λB = 0,041 W/(mK) Bemessungswert nach DIN 4108-4
λD = 0,040 W/(mK) Nennwert nach DIN EN 13162

Diffusionswiderstandszahl µ (H2O)

µ ≈ 1 nach DIN EN 13162

Druckspannung bei 10% Stauchung

≥ 40 kPa nach DIN EN 826

Scherfestigkeit

≥ 20 kPa nach DIN EN 12090

Temperaturbeständigkeit

bis 150 °C anwendbar

Rohdichte

ρ ≈ 80 kg/m3 ±15 % nach EN 1602

Brandverhalten

Klasse A1 nach DIN EN 13501-1 (nichtbrennbar)

Schmelzpunkt

> 1000 °C nach DIN EN 4102-17

Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene

≥ 80 kPa nach DIN EN 1607

Produkt-Nr.

101
Plattendicke (mm)Dämmplattenformat:
1200 x 200 mm
Produkt-Nr.Verpackung/m2
in Schrumpffolie
40101/042,88
50101/051,92
60101/061,92
70101/071,92
80101/081,44
100101/100,96
120101/120,96
140101/140,96
160101/160,96
180101/180,96
200101/200,96
220101/220,48
240101/240,48
260101/260,48
280101/280,48
300101/300,48

Sonderdicken auf Anfrage.

Kantenausbildung: stumpf

Geeignete Untergründe

Mineralische Untergründe neubaugleich, feste Altputze, Holz und Plattenwerkstoffe, sowie tragfähige Altanstriche oder -beschichtungen bzw. gemäß den Angaben der WDVS-Zulassungen.

Untergrundvorbereitung

Der Untergrund muss fest, trocken, fett- und staubfrei sein und ggf. eine ausreichende Tragfähigkeit für den Einsatz von Dübeln besitzen. Verunreinigungen und trennend wirkende Substanzen (z.B. Schalöl) sowie vorstehende Mörtelgrate sind zu entfernen. Schadhafte, blätternde Anstriche und Strukturputze sind weitmöglichst zu entfernen. Putzhohlstellen sind abzuschlagen und flächenbündig beizuputzen. Stark saugende, sandende oder mehlende Oberflächen sind gründlichst bis zur festen Substanz zu reinigen und zu grundieren. Die Verträglichkeit eventuell vorhandener Beschichtungen mit dem Klebemörtel ist sachkundig zu prüfen.

Verbrauch

1 m2/m2

Verarbeitungsbedingungen

Während der Verarbeitung und in der Trocknungsphase dürfen die Umgebungs- und Untergrundtemperaturen nicht unter +5 °C und über 30 °C liegen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den Kommentar ATV DIN 18345 Punkt 3.1.3 ungeeignete klimatische Bedingungen.

Kleben der Dämmplatten

Verarbeitung:
- Manuelle oder maschinelle Verarbeitung möglich
- Stoß- und Lagerfugen sollten kleberfrei bleiben
- Fugen zwischen den Dämmplatten nie mit Kleber verschließen
- Fugen ≤ 5 mm mit geeignetem schwerentflammbaren Fugenschaum verfüllen
- Fugen und Fehlstellen > 5 mm mit gleichwertigen Dämmstoffstreifen schließen
- Dämmplatten versetzt (min. 10 cm) im Verband verlegen und dicht stoßen
- Auf flucht- und lotrechte Verarbeitung achten
- An den Gebäudeecken Dämmstoffe verzahnen

Vollflächige Verklebung:
Bei vollflächigem Kleberauftrag auf die Mineralwolle-Lamelle im Zahnbett-Verfahren arbeiten. Bei vollflächigem Kleberauftrag auf die Wand, den Klebemörtel unmittelbar vor dem Ansetzen der Mineralwolle-Lamelle mit einer Zahntraufel durchkämmen. Mineralwolle-Lamelle mit beschichteter Seite in das Mörtelbett schwimmend eindrücken und anpressen.

Maschinelles Verkleben (Teilflächenverfahren):
Die systemzugehörige Klebemasse maschinell auf den Untergrund in Form von senkrechten Wülsten aufspritzen (Klebekontaktfläche ≥ 50 %). Die Klebe­wülste müssen ca. 5 cm breit und in der Wulstmitte mindestens 10 mm dick sein. Der Achsabstand darf 10 cm nicht überschreiten. Die Dämmplatten sind unverzüglich in das frische Klebemörtelbett ­einzudrücken, einzuschwimmen und an­zu­pressen. Um Hautbildung zu vermeiden, darf nur so viel Kleberfläche vorgelegt ­werden, wie unmittelbar belegt werden kann.

Verdübelung:
Bei nicht klebegeeigneten Untergründen und bei Windlasten ab -1,6 kN/m2 ist eine Verdübelung gemäß allgemeine bauaufsichtlicher Zulassung / allgemeine Bauartgenehmigung der zugrundeliegenden WDV-Systeme mit Putzschicht zu beachten.

Zusätzliche Hinweise für Mineralwolle-Lamelle mit Dämmstoffdicken > 200 mm:
Der Klebemörtelauftrag erfolgt immer maschinell.
Bei Windsoglasten bis -1,1 kN/m2 mind. 50 % Klebeflächenanteil.
Bei Windsoglasten bis -1,6 kN/m2 mind. 70 % Klebeflächenanteil.

Eine ausreichende Montagesicherheit ist durch geeignete Abstützungsmaßnahmen sicherzustellen. An Gebäudeecken sind ausschließlich ganze Dämmplatten in voller Länge anzuordnen, soweit die geometrischen Randbedingungen dies erlauben.

In Abhängigkeit der Gebäudegeometrie sind die Mineralwolle-Lamellen in Teilbereichen der Fassade zusätzlich mind. 3 Dübeln/Streifenelement zu dübeln.

Hierzu sind die Anforderungen und Ausführungsbestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zu beachten.

Die max. Feldgrößen der Putzsysteme ohne Dehnungsfugen nach Systemzulassung sind zu beachten.

Verdübelung durch das Armierungsgewebe bei angeklebter Bekleidung oder verputzten Deckenunterseiten:
Bei Systemen mit angeklebter Bekleidung oder verputzten Deckenuntersichten müssen die Dämmplatten mit zugelassenen Capatect Tellerdübeln (z.B. Capatect Universaldübel 053) durch das Armierungsgewebe nach dem Auftragen der Armierungsmasse befestigt werden. Danach werden unverzüglich („frisch in frisch") die Dübelteller abgespachtelt oder eine zweite Schicht Armierungsmasse aufgebracht.

Systeme mit angeklebter Bekleidung:
- Dübelanordnung: nach DIN 55699

Deckenunterseiten:
- Dübelanordnung: nach Dübelraster der bauaufsichtlichen Zulassung
- Dämmstoffdicken: 80 - 200 mm

Verarbeitung als Kellerdeckendämmung:
Klebeauftrag in Zahnbett-Methode.
Verklebung der Mineralwolle-Lamelle im Deckenbereich nur mit schnell abbindenden Klebertypen wie Capatect Klebe- und Spachtelmasse 190 bzw. Capatect Dämmkleber 185.

Befestigung von Kellerdeckendämmung bis zu einem Flächengewicht von 15 kg/m2 (MVVTB Abschnitt D):
Mechanische Besfestigung im Bedarfsfall (auf nicht ausreichenden klebegeeigneten Untergründen) mit systemzugehörigen Dübel/Schrauben, wie Capatect Universaldübel 053 oder Deckendämmschraube DDS-Z in Verbindung mit Teller DDT.

Befestigung von Kellerdeckendämmung mit einem Flächengewicht von über 15 kg/m2:
Bauaufsichtlich zugelassene Befestigungen mit Capatect Universaldübel 053 oder Deckendämmschraube DDS-Z und Teller DDT verwenden.

- Mineralwolle-Lamellen dicht stoßen.
- Stoß- und Lagerfugen der Platten kleberfrei belassen.
- Die Stirnkanten der Mineralwolle-Lamellen sind nicht kaschiert und daher im Verlegeraster ggf. sichtbar. Dies ist bei der Verlegeplanung zu berücksichtigen.
- Ein nachfolgender Farbauftrag oder eine Putzbeschichtung ist möglich.

Hinweise:
Unverputzte Dämmplatten an der Fassade vor Feuchtigkeit schützen und baldmöglichst mit armiertem Unterputz beschichten.

Stoßfugen von Dämmplatten dürfen nicht über den Anschlusszonen unterschiedlicher Bauteile liegen (z.B. Ringanker, Rollladenkästen, Elementfugen). Die Dämmstoffe sollen hier mindestens 10 cm weit überbrücken und durch eine sichere Klebeverbindung beidseitig auflagern.

Im Gebäude vorhandene Dehnfugen müssen im Wärmedämm-Verbundsystem übernommen werden.

Der Dämmstoff ist nicht geeignet für die Aufnahme von Spiraldübeln und Montageelementen wie DoRondo-PE Montagerondelle und ZyRillo Montagezylinder, die ausschließlich im Dämmstoff verklebt werden. Die Befestigung von Anbauteilen erfolgt ausschließlich über am Untergrund befestigte oder anders geeignete Montageelemente.

Zu beachten sind die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / allgemeine Bauartengenehmigung der zugrundeliegenden WDV-Systeme bzw. VHF und die Technischen Informationen der Produkte.

Entsorgung

Abfälle sind durch sorgsamen Zuschnitt und Weiterverwendung zu vermeiden. Dennoch anfallende geringe Materialreste nach EAK 170604 (Dämmaterial) ent­sorgen.

Zulassung

Z-33.43-132
Z-33.44-133
Z-33.46-1091

Technischer Beratungsservice

Tel.: +49 6154 71-71710
Fax: +49 6154 71-71711
E-Mail: kundenservicecenter@caparol.de

Technische Information

Nachhaltigkeitsdatenblatt

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