Verwendungszweck
Nichtbrennbare Fassadendämmplatte für geklebt und gedübelte Capatect Fassadensysteme.Eigenschaften
- Anwendungstyp: WAP-zh nach DIN 4108-10
- Nichtbrennbar
- Einseitige Beschichtung
- Amtlich Güteüberwacht durch FIW München
- Arbeitsmedizinische Einstufung: frei nach GefStoffV, ChemVerbotsV und
EG-Richtlinie 97/69 (Anm. Q)
Farbtöne
Dämmstoff: braun-gelbArmierungsseite: Weiß beschichtet zur besseren Haftung der Armierungsschicht
Rückseite: Unbeschichtet
Lagerung
Trocken, vor Feuchtigkeit geschützt, nicht ungeschützt der Witterung aussetzen.Wärmeleitfähigkeit
λB = 0,040 W/(m·K) Bemessungswert nach DIN 4108-4λD = 0,039 W/(m·K) Nennwert nach EN 12667 und / oder EN 12939
Diffusionswiderstandszahl µ (H2O)
μ ≈ 1 nach DIN EN 12086Druckspannung bei 10% Stauchung
≥ 40 kPa nach DIN EN 826Scherfestigkeit
≥ 15 kPa nach DIN EN 12090Temperaturbeständigkeit
bis 150 °C anwendbarRohdichte
ρ: ca. 120 kg/m3 nach DIN EN 1602Schmelzpunkt
> 1000 °C nach DIN EN 4102-17Dynamische Steifigkeit
s' ≤ 35 MN/m³, (≥ 80 mm)
s' ≤ 25 MN/m³, (≥ 100 mm)
s' ≤ 20 MN/m³, (≥ 120 - 200 mm)
nach DIN EN 29052-1
Längenbezogener Strömungswiderstand:
r ≥ 20 kPa·s/m2 nach DIN EN 29503
Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene
≥ 15 kPa nach DIN EN 1607Plattendicke (mm) | Dämmplattenformat: 800 x 625 mm | |
Produkt-Nr. | Verpackung/m2 in Schrumpffolie | |
20✱ | 100/02✱✱✱ | 6,0 |
30✱ | 100/03✱✱✱ | 4,0 |
40 | 100/04 | 3,0 |
50 | 100/05✱ | 2,0 |
60 | 100/06 | 2,0 |
70 | 100/07✱ | 2,0 |
80 | 100/08 | 1,5 |
100 | 100/10 | 1,5 |
120 | 100/12 | 1,0 |
140 | 100/14 | 1,0 |
160 | 100/16 | 1,0 |
180 | 100/18 | 1,0 |
200 | 100/20 | 1,0 |
✱✱✱ Die Dicken 20 und 30 mm, mit einem Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(m✱K) und einer Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene von 3,5 kPa, sind nur für die Laibungsdämmung geeignet.
Untergründe
Mineralische Untergründe neubaugleich, feste Altputze, Holz- und Plattenwerkstoffe, sowie tragfähige
Altanstriche oder -beschichtungen bzw. gemäß den Angaben der allgemeinen bauaufsichtlichen
Zulassungen / allgemeinen Bauartengenehmigungen der WDVS.
Untergrundvorbereitung
Untergründe entsprechend den Verarbeitungsvorschriften der Kleber vorbehandeln.Verbrauch
1 m2/m2Verarbeitungsbedingungen
Während der Verarbeitung und in der Trocknungsphase dürfen die Umgebungs- und Untergrundtemperaturen nicht unter +5 °C und über 30 °C liegen. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen sind geeignete Maßnahmen zum Schutz der bearbeiteten Fassadenflächen zu treffen.Montage
- Manuelle oder maschinelle Verarbeitung möglich
- Dämmplatten min. 10 cm versetzt im Verband verlegen und dicht stoßen (Kreuzstöße vermeiden)
- Stoß- und Lagerfugen müssen kleberfrei bleiben
- Fugen ≤ 5 mm mit geeignetem schwerentflammbaren Fugenschaum verfüllen
- Fugen und Fehlstellen > 5 mm mit gleichwertigen Dämmstoffstreifen schließen
- Höhenversatz an den Plattenstößen vermeiden
- An den Gebäudeecken Dämmstoffe verzahnen
- Auf flucht- und lotrechte Verarbeitung achten
- Beschädigte Dämmplatten dürfen nicht eingebaut werden
Wulst-Punkt-Methode:
Der Kleberauftrag erfolgt nach durchgeführter Press-Spachtelung auf die unbeschichtete Seite der Dämmplattte, in einem zweiten Arbeitsgang "frisch in frisch" Auftragen einer umlaufenden Wulst am Plattenrand und Klebepunkten in der Mitte.
- Putzsysteme - Klebekontaktfläche ≥ 40 %
- Hartbelagssysteme - Klebekontaktfläche ≥ 60 %
Vollflächige Verklebung:
Nach der Press-Spachtelung auf der Dämmplatte den Klebemörtel im im Zahnbett-Verfahren "frisch in frisch" auftragen. Bei vollflächigem Kleberauftrag auf die Wand, den Klebemörtel unmittelbar vor dem Ansetzen der Dämmplatte den Klebemörtel mit einer Zahntraufel durchkämmen. Die Dämmplatten sind unverzüglich, spätestens nach 10 Minuten, mit der Seite, auf die der Klebemörtel aufgetragen wurde, am Untergrund einzudrücken, einzuschwimmen und anzupressen.
Verdübelung
Die Dämmplatten sind am Untergrund anzukleben und durch Dübel zu befestigen. Die Anzahl und Lage der Dübel ergibt sich aus den Angaben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung / allgemeinen Bauartgenehmigung. Die Verdübelung erfolgt nach ausreichender der Erhärtung des Klebemörtels.
Oberflächenbündig:
Die Dämmplatten können mit zugelassenen Capatect Tellerdübeln (Tellerdurchmesser 60 mm) befestigt werden.
- Dübelanordnung: in der Fläche
Bei der Befestigung in der Fläche sind Abstände vom Dübelschaft zum Dämmplattenrand von 15 cm und von Dübeln untereinander von 20 cm einzuhalten.
Verdübelung durch das Armierungsgewebe:
Die Dämmplatten können mit zugelassenen Tellerdübeln (Tellerdurchmesser 60 mm) durch das Bewehrungsgewebe nach dem Auftragen des Unterputzes befestigt werden. Danach werden unverzüglich („frisch in frisch") die Dübelteller abgespachtelt oder eine zweite Schicht Armierungsmasse aufgebracht.
- Dübelanordnung: nach DIN 55699
Verdübelung durch das Armierungsgewebe bei angeklebter Bekleidung oder verputzten Deckenunterseiten:
Bei Systemen mit angeklebter Bekleidung oder verputzten Deckenuntersichten müssen die Dämmplatten mit zugelassenen Capatect Tellerdübeln (z.B. Capatect Universaldübel 053) durch das Bewehrungsgewebe nach dem Auftragen des Unterputzes befestigt werden. Danach werden unverzüglich („frisch in frisch") die Dübelteller abgespachtelt oder eine zweite Schicht Armierungsmasse aufgebracht.
Systeme mit angeklebter Bekleidung:
- Dübelanordnung: nach DIN 55699
Deckenunterseiten:
- Dübelanordnung: nach Dübelraster der bauaufsichtlichen Zulassung
- Dämmstoffdicken: 80 - 200 mm
Hinweis
Unverputzte Dämmplatten an der Fassade vor Feuchtigkeit schützen und baldmöglichst mit armiertem Unterputz beschichten.
Stoßfugen von Dämmplatten dürfen nicht über den Anschlusszonen unterschiedlicher Bauteile liegen (z.B. Ringanker, Rollladenkästen, Elementfugen). Die Dämmstoffe sollen hier mindestens 10 cm weit überbrücken und durch eine sichere Klebeverbindung beidseitig auflagern.
Im Gebäude vorhandene Dehnfugen müssen im Wärmedämm-Verbundsystem übernommen werden.
Der Dämmstoff ist nicht geeignet für die Aufnahme von Spiraldübeln und Montageelementen wie DoRondo-PE Montagerondelle und ZyRillo Montagezylinder, die ausschließlich im Dämmstoff verklebt werden. Die Befestigung von Anbauteilen erfolgt ausschließlich über am Untergrund befestigte oder anders geeignete Montageelemente.
Zu beachten sind die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / allgemeine Bauartengenehmigung der zugrundeliegenden WDV-Systeme bzw. VHF und die Technischen Informationen der Produkte.
Entsorgung
Abfälle sind durch sorgsamen Zuschnitt und Weiterverwendung zu vermeiden. Dennoch anfallende geringe Materialreste nach EAK 170604 (Dämmaterial) entsorgen.Technischer Beratungsservice
Tel.: +49 6154 71-71710Fax: +49 6154 71-71711
E-Mail: kundenservicecenter@caparol.de