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Capatect Keramikkleber 084

Mineralischer Dünnbettkleber zum Verlegen von Spaltklinkern und keramischer Bekleidung in Capatect Fassadensystemen
LV Texte

Verwendungszweck

Dünnbettkleber zur Verlegung von Spaltklinkern, Riemchen, keramischen Fliesen und Platten in den Capatect Fassadensystemen. Verklebung von keramischen Fliesen und Platten auf anderen geeigneten, tragfähigen, mineralischen Untergründen.

Eigenschaften

  • C2 TE S1 gemäß DIN EN 12004
  • Wasserabweisend
  • Wasserdampfdurchlässig
  • Hohe Klebekraft
  • Speziell geeignet für den Einsatz in Wärmedämmverbundsystemen
  • Verformbarer zementhaltiger Mörtel für erhöhte Anforderungen

Verpackung/Gebindegrößen

25 kg Sack

Farbtöne

Zementgrau

Lagerung

Kühl, trocken und frostfrei. Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. 
Original verschlossene Gebinde sind ca. 12 Monate lagerstabil.

Festmörtelrohdichte

ca. 1,50 g/cm³

Haftzugfestigkeit

≥ 1,0 N/mm2 nach DIN EN 1348 nach Trockenlagerung

≥ 1,0 N/mm2 nach DIN EN 1348 nach Warmlagerung

≥ 1,0 N/mm2 nach DIN EN 1348 nach Frost-Tau-Wechsel-Lagerung

≥ 0,5 N/mm2 mindestens 30 min. nach DIN EN 1346 verlängerte offene Zeit

Brandverhalten

Klasse A2-s1, d0 nach DIN EN 13501-1

Wasseraufnahmekoeffizient

w < 0,1 kg/(m2 · h0,5) nach DIN 52617

Bindemittelbasis

Mineralische Bindemittel nach DIN EN 197-1
Kunstharzdispersionspulver

Produkt-Nr.

084

Hinweis

Die Verarbeitung erfolgt im Allgemeinen nach den handwerklichen Regeln für die Verlegung von keramischen Fliesen und Platten an der Fassade nach DIN 18515-1. Am Bauvorhaben müssen die freigegebenen Planungsunterlagen, insbesondere der Fugen- und Verlegeplan, eingehalten werden.

Zu beachten sind die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / allgemeine Bauartengenehmigung der zugrundeliegenden WDV-Systeme und die Technischen Informationen der Produkte.

Untergrundvorbereitung

Alle Untergründe müssen tragfähig, eben, sauber, trocken und frei von haftmindernden Substanzen sein. Der Verlegeuntergrund muss nach DIN 18202 flucht- und lotrecht sein.
Bei der Verwendung von keramischen Bekleidungen mit einer Seitenlänge ≥ 49 cm darf die Ebenheit der Oberfläche des ausgehärteten Unterputzes ein Stichmaß von 2 mm, bezogen auf die maximale Kantenlänge der anzusetzenden Bekleidung, nicht überschreiten.

Auftragsverfahren

Keramische Beläge nach dem kombinierten Verfahren nach DIN EN 12004 (Floating-ButteringVerfahren) aufkleben. Dünnbettkleber mit einer Zahnkelle (Zahnung entsprechend der Untergrundbeschaffenheit, der Fliesengröße und der Beschaffenheit der Fliesenrückseite) auf den Untergrund auftragen. Zusätzlich den Dünnbettkleber in einer gleichmäßig dünnen Schicht auf die Belagsrückseite auftragen.

Nur so viel Kleber vorlegen, wie vor Hautbildung mit Belägen belegt werden kann. Die keramischen Beläge mit leicht schiebender Bewegung in das nasse Mörtelbett eindrücken.
  • Keramik: 8 mm Zahnung

  • Spaltklinker: 10 mm Zahnung
  • Klinkerriemchen: 10 mm Zahnung

Die Fugen zwischen den Fliesen oder Platten sind formatabhängig mit ausreichender Breite anzulegen. Die Fugen werden in der Regel nach dem Ansetzen der Fliesen oder Platten vor dem Erhärten des Verlegemörtels in gleichmäßiger Tiefe etwa der Plattendicke entsprechend glattgestrichen oder ausgekratzt. Lose Mörtelreste sind zu entfernen.

Verbrauch

ca. 6,0 kg/m2 je nach gewählter Zahnung der Zahntraufel.
Richtwerte ohne Schütt- und Schwundverlust. Objektabhängige oder verarbeitungsbedingte Abweichungen sind zu berücksichtigen.

Verarbeitungsbedingungen

Während der Verarbeitung und in der Trocknungsphase dürfen die Umgebungs- und Untergrundtemperaturen nicht unter +5 °C und über +30 °C liegen. Nicht unter direkter Sonneneinwirkung, bei starkem Wind, Nebel oder hoher Luftfeuchtigkeit verarbeiten. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das Merkblatt "Verputzen, Wärmedämmen, Spachteln, Beschichten bei hohen und tiefen Temperaturen" vom Bundesverband Ausbau und Fassade.

Bei ungünstigen Witterungsbedingungen sind geeignete Maßnahmen zum Schutz
der bearbeiteten Fassadenflächen zu treffen.

Trocknung/Trockenzeit

ca. 2–3 Tage abhängig von Temperatur, Wind und relativer Luftfeuchtigkeit. Bis zur anschließenden Verfugung ausreichend Trockenzeit einplanen. 

Falls erforderlich, ist die fertig gestellte Oberfläche bis zum Erreichen einer ausreichenden Witterungsbeständigkeit durch geeignete Maßnahmen zu schützen.

Werkzeugreinigung

Sofort nach Gebrauch mit Wasser.

Ansetzen des Materials

In ein sauberes Gefäß ca. 7,0-7,5 l Wasser auf 25 kg Material (ein Sack) geben und mit einem langsam laufenden Rührwerk oder Zwangsmischer anmischen. Material ca. 3-5 Minuten reifen lassen und anschließend gründlich nachmischen.

Gefahrenhinweise/Sicherheitsratschläge (Stand bei Drucklegung)

Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden. Kann die Atemwege reizen. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Staub oder Nebel nicht einatmen. Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. Schutzhandschuhe/ Augenschutz tragen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. Unter Verschluss aufbewahren.

Zusätzliche Hinweise: Tragen Sie lange Hosen! Vermeiden Sie längeren Hautkontakt mit dem Putz. Betroffene Hautteile sind sofort gründlich mit Wasser zu säubern. Je länger frischer Putz auf Ihrer Haut verbleibt, umso größer ist die Gefahr von ernsten Hautschäden. Den Arbeitsschutzhinweisen des Herstellers während der Verarbeitungsphase sind unbedingt Folge zu leisten.

Entsorgung

Kann nach Verfestigung unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften abgelagert werden. Leere Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen zwecks Wiedergewinnung oder Entsorgung.

EU-Grenzwert für den VOC-Gehalt

VOC-Gehalt nach RL 2004/42/EG < 1 g/l.

Giscode

ZP1

Nähere Angaben

Hinweis zur CE-Kennzeichnung:
Die Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen erfolgt auf dem Gebinde. Die Leistungserklärung kann im Internet unter www.caparol.de abgerufen werden.

Zulassung

Z-33.46-1091

Technischer Beratungsservice

Tel.: +49 6154 71-71710
Fax: +49 6154 71-71711
E-Mail: kundenservicecenter@caparol.de

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