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Schutz vor Bläuepilz-
befall
Schutz vor Bläuepilz-
befall

Imprägnierung/Grundierung

Gut geschützt von Anfang an: Die Beschichtung auf Holzbauteilen im Außenbereich beginnt in der Regel mit der Imprägnierung gegen Bläuepilzbefall. Informieren Sie sich, wie optimaler Schutz vor Bläuepilzbefall erreicht wird.

Warum Schutz vor Bläuepilzbefall?

Spätestens nach der Untergrundvorbereitung, zum Beispiel durch Schleifen und Reinigen der Holzoberfläche, ist zunächst die Frage zu klären, um welche Holzart es sich handelt. Die europäischen Nadelholzarten Kiefer, Fichte, Tanne, Lärche und Douglasie, aber auch das Splintholz der Eiche sind bläuepilzanfällig. Dabei handelt es sich um einen Schimmelpilz, der die Holzoberfläche befällt und dabei eine partielle bis flächig bläulich-schwarze Verfärbung verursacht. Daher der Name Bläuepilz. Schon bei geringfügigen Beschädigungen der Beschichtung kann es schnell zum Befall kommen, etwa durch Hagelschlag. In diesem Fall ist es gut, wenn zumindest ein temporärer Schutz gegen Bläuebefall vorhanden ist, andernfalls wird die Renovierung befallener Oberflächen sehr arbeitsintensiv und kostspielig. Zumindest auf anfälligen Holzarten ist der vorbeugende Schutz vor Bläue nicht nur ratsam, sondern nach den Regeln der Technik vorgegeben. Welche Holzarten bläuepilzanfällig sind, ist im BFS-Merkblatt Nr. 18 „Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffen“ aufgeführt. Auf nicht bläuegefährdeten Holzarten, wie den meisten Tropenhölzern, kann theoretisch auf einen vorbeugenden Bläueschutz verzichtet werden. Sinnvoll ist eine Imprägnierung hier dennoch, weil die gegen Bläuepilz wirksamen Produkte von Caparol zusätzlich einen geprüften Schutz gegen Fäulnispilzbefall bieten. Zudem wirken sie für nachfolgende Lasuren und Holzfarben saugfähigkeitsegalisierend und dienen zusätzlich als Feuchteschutz.

Womit erfolgt der Schutz vor Bläue- und Fäulnisbefall?

Gegen Bläuepilzbefall werden vorbeugend wirkende Holzschutzmittel eingesetzt. Diese Produkte benötigen eine amtliche Zulassung als Holzschutzmittel (Zulassungsnummer auf dem Etikett). Es handelt sich um transparente, aber auch teilweise farbig lasierende Imprägnierungen, mit denen ein Wirkstoff gegen Bläue- und Fäulnispilzbefall in die Holzoberfläche eingebracht wird. Nicht zu verwechseln mit Produkten, die mit einem Filmschutzmittel gegen Schimmelpilzbefall der Beschichtungsoberfläche ausgerüstet sind. Diese Produkte sind keine Holzschutzmittel und wirken auch nicht gegen Bläuepilzbefall. Sie tragen dementsprechend auch keine amtliche Zulassungsnummer auf dem Etikett. Caparol bietet derzeit drei amtlich zugelassene Holzschutzmittel an, die gegen Bläue- und Fäulnispilzbefall wirksam sind:

  • Capalac Holz-Imprägniergrund
    Lösungsmittelhaltige, transparente Imprägnierung gegen Bläue- und Fäulnispilzbefall
  • Capacryl Holzschutz-Grund
    Wasserbasierte, transparente Imprägnierung gegen Bläue- und Fäulnispilzbefall
  • Capadur ImprägnierLasur 3in1
    Lösemittelhaltige Imprägnierlasur in 8 Standardfarbtönen mit Schutzfunktion gegen Bläue- und Fäulnispilzbefall

Wann und wo erfolgt die Imprägnierung gegen Bläuepilzbefall?

Die Imprägnierung mit den genannten Holzschutzmitteln erfolgt bei neuen Holzbauteilen vor der ersten Beschichtung mit Lasuren oder deckenden Holzfarben. Aber auch wenn bei einer Renovierung nicht festhaftende Altbeschichtungen restlos bis auf die Holzoberfläche entfernt werden. Sollte die Holzoberfläche sehr saugfähig und auch besonders rissig sein, ist eine mehrfache Imprägnierung bis zur erkennbaren Sättigung der Holzoberfläche sinnvoll. Im Innenbereich ist der Einsatz dieser Holzschutzmittel, etwa auf Innentüren oder Holzdecken, nicht zulässig. Ausnahme sind Fenster und Außentüren (z.B. Haustüren), diese Bauteile gelten komplett als Außenbauteile und dürfen und sollen ausdrücklich auch innen behandelt werden.

Wie erfolgt der Schutz vor Bläuepilzbefall?

Neben der Tauchimprägnierung werden die genannten Holzschutzmittel von Caparol in der Regel in einem Arbeitsgang mit Pinsel oder Streichbürste aufgebracht. Ein mehrmaliger Auftrag ist bei sehr saugfähiger Holzoberfläche ratsam. Die Verarbeitung mit Spritzgeräten ist nur in geschlossenen Anlagen unter Beachtung der Arbeitsschutzvorschriften erlaubt. Die Spritzverarbeitung im Außenbereich ist generell verboten, weil über den unvermeidbaren Spritznebel Wirkstoffe unkontrolliert in die Umwelt gelangen.