Navigation überspringen
Methyl-
isothia-
zolinon
Methyl-
isothia-
zolinon

Methylisothiazolinon (MIT)

Worum geht es?

Seit dem 01.05.2020 müssen alle Produkte, die das Konservierungsmittel Methylisothiazolinon (MIT) zu mehr als 15 ppm beinhalten, entsprechend gekennzeichnet sein (gesetzlich geregelt durch die Kommissionsverordnung (EU) 2018/1480). Produkte, die zu diesem Zeitpunkt die erforderliche Kennzeichnung nicht aufweisen, dürfen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Die neue Kennzeichnung für Gemische, die mehr als 15 ppm MIT enthalten, lautet:

Der Sicherheitshinweis „Kann allergische Reaktionen hervorrufen.“ wird durch den Gefahrensatz „Kann allergische Hautreaktionen verursachen.“ ersetzt.

Prinzipiell erkennen Sie MIT-haltige Produkte an der Deklaration:
„Enthält … 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on“ (alternative Schreibweise: Methylisothiazolinon). Produkte mit entsprechender Kennzeichnung werden wie folgt für Sie zu erkennen sein:

Alle Artikel, deren MIT-Anteil unter 15 ppm liegt, enthalten zwar den Satz »"Enthält ... 2-Methyl-2H-Isothiazol-3-on." (alternative Schreibweise: Methylisothiazolinon).« in der Produktbeschreibung, benötigen jedoch keine zusätzliche Kennzeichnung.

Achten Sie als Großhändler / Facheinzelhändler beim Abverkauf bitte darauf, dass die von Ihnen verkaufte Ware gesetzeskonform gekennzeichnet ist. Nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete Ware darf seit dem 01.05.2020 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

Aktueller Stand bei CAPAROL
Eine ordnungsgemäße Kennzeichnung unserer Produkte ist uns wichtig.
Die Etiketten der kennzeichnungspflichtigen Produkte werden permanent geprüft und aktualisiert.