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Titandioxid (TiO2)
Worum geht es?
Am 04. Oktober 2019 wurde von der EU-Kommission beschlossen, dass das Weißpigment Titandioxid (TiO2) in Pulverform als ein Stoff „mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung beim Menschen“ durch Einatmen (kanzerogen Kategorie 2) einzustufen ist. Seit 01. Oktober 2021 sind Einstufung und Warnhinweise rechtlich verbindlich.
Die Einstufung durch die EU-Kommission erfolgte gegen das Votum der Mehrheit der Experten der Mitgliedstaaten und gegen die Einsprüche von Industrieverbänden. Informationen des Verbandes der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. finden Sie hier.
Zu ergänzende Kennzeichnung:
- Für flüssige/pastöse Lacke, Farben, Putze und Spachtel, die 1% TiO2 oder mehr enthalten: EUH211 „Achtung! Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen. Aerosol oder Nebel nicht einatmen.“
- Für pulverförmige Produkte, die 1% TiO2 oder mehr enthalten: Piktogramm GHS08 („explodierende Lunge“), der Gefahrensatz H351 „Kann vermutlich Krebs erzeugen durch Einatmen“ und EUH212 „Achtung! Bei der Verwendung kann gefährlicher lungengängiger Staub entstehen. Staub nicht einatmen.“
Beispiel: Etikett mit TiO2-Kennzeichnung
Aktueller Stand bei CAPAROL
Die Ergänzung der entsprechenden Kennzeichnung auf den Etiketten ist umgesetzt. Eine ordnungsgemäße Kennzeichnung unserer Produkte ist uns wichtig. Die Etiketten der kennzeichnungspflichtigen Produkte werden permanent geprüft und aktualisiert.